
© SYMBOLBILD | ManuPadilla - stock.adobe.com
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Neues Testverfahren an NRW-Grundschulen
Weil die Labore überlastet sind, wird das Testverfahren an den Grundschulen auch in Krefeld und dem Kreis Viersen geändert.
Veröffentlicht: Mittwoch, 26.01.2022 04:56
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Das NRW-Schulministerium hat am Dienstagabend (25.01.) neue, einheitliche Regeln veröffentlicht. Auch weiterhin werden in den Grundschulen regelmäßige Lolli-PCR-Pooltests gemacht. PCR-Einzelproben als Rückstellung werden aber nicht mehr abgegeben. Stattdessen wird künftig mit Antigen-Schnelltests nachgetestet. Zuletzt mussten viele Kinder unnötig in Quarantäne, weil die Einzeltests lange gedauert haben.
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So geht es je nach Ergebnis des Pools weiter:
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- Schülerinnen und Schüler eines negativ getesteten Pools nehmen wie gewohnt am Präsenzunterricht teil. Derzeit sind rund 80 Prozent aller Pools in den Grund- und Förderschulen negativ.
- Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools werden am nächsten Tag zu Unterrichtsbeginn in den Schulen mit Antigenschnelltests getestet. Hierzu verfügen die Schulen bereits jetzt in ausreichendem Umfang über die notwendigen Testkapazitäten. Alternativ ist es auch möglich, eine offizielle Testeinrichtung im Rahmen eines Bürgertests zu nutzen und diesen Test der Schule vorzulegen.
- Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools dürfen nur dann am Präsenzunterricht teilnehmen, wenn sie ein negatives Schnelltestergebnis zu Unterrichtsbeginn vorweisen können.
- Bei einem positiven Antigen-Schnelltest erfolgt das in den weiterführenden Schulen eingeübte Verfahren und das infizierte Kind begibt sich in häusliche Isolation; eine Kontrolltestung außerhalb des Schulsystems ist erforderlich.
- Für alle Förderschulen, unabhängig von ihrem Förderschwerpunkt, bleibt das bestehende Lolli-Testsystem komplett in seiner jetzigen Form erhalten. Grund dafür ist die strukturell höhere Vulnerabilität dieser Schülergruppe. Darüber hinaus ist diese Testmethode für die dortigen Schülerinnen und Schüler hinsichtlich der Anwendbarkeit ganz besonders geeignet.
(Quelle: Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen)
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