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Neuerungen bei der Quarantäneanordnung
© Stadt Krefeld
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Neuerungen bei der Quarantäneanordnung

Die Gesundheitsämter kommen bei der Kontaktrückverfolgung kaum noch hinterher. Darauf reagiert das Land NRW jetzt in seiner neuen Corona-Schutzverordnung, die ab Donnerstag (03.02.) gilt. Künftig konzentrieren sich die Gesundheitsämter bei der Rückverfolgung von Kontakten auf besonders gefährdete Personen und Einrichtungen, wie Alten- und Pfelgeheime oder Krankenhäuser.

Veröffentlicht: Donnerstag, 03.02.2022 16:05

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Privatpersonen, die positiv getestet wurden, müssen ihre Infektion über ein Onlineformular melden. Wer infiziert ist, muss sich außerdem selbstständig für zehn Tage in Quarantäne begeben und seine engeren Kontakte informieren. Stand Donnerstag (03.02.) haben sich mehr als 900 Menschen am Niederrhein neu mit Corona angesteckt. Insgesamt 76 Covid-Fälle werden im Krankenhaus behandelt.

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