Neuer Lockdown seit dem 2. November

Um die Corona-Pandemie einzudämmen, sind am 2. November 2020 bundesweit scharfe Maßnahmen in Kraft getreten. Das wichtigste Instrument zur Eindämmung einer Pandemie sei die Nachverfolgung der Kontakte, sagte Kanzlerin Merkel.

Hier die wichtigsten Regeln im Überblick:

  • In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch Angehörige zweier Hausstände mit insgesamt maximal 10 Personen treffen.
  • In Geschäften des Groß- und Einzelhandels darf sich nur noch ein Kunde pro 10qm aufhalten. Warteschlangen sind zu vermeiden.
  • Gastronomiebetriebe bleiben geschlossen. Neben Restaurants gehören dazu Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen.
  • Ebenfalls sind öffentliche Kultur- und Freizeiteinrichtungen zu schließen. Dazu gehören Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Freizeit- und Amateursportbetriebe, Schwimm- und Spaßbäder sowie Fitnessstudios.
  • Profi-Sport findet ohne Zuschauer vor Ort statt.
  • Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich. Friseursalons bleiben unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet.


Die Maßnahmen werden bis Ende November befristet. Nach Ablauf von zwei Wochen werden Kanzlerin Merkel und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder sich erneut beraten und die durch die Maßnahmen erreichten Ziele beurteilen und notwendige Anpassungen vornehmen.


Im PDF findet Ihr den ausführlichen Wortlaut des Beschlusses.