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Neue Regeln für den Einzelhandel in NRW
© Stadt Krefeld
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Neue Regeln für den Einzelhandel in NRW

Aktuell:

Als Reaktion auf das heutige Urteil des Oberverwaltungsgerichts hat die Landesregierung ihre Coronaschutzverordnung aktualisiert.

Demnach gelten die Regeln für die Terminvereinbarung und die Quadratmeterbegrenzung im Einzelhandel jetzt auch für Schreibwarenläden, den Buchhandel und Gartenmärkte.


Veröffentlicht: Montag, 22.03.2021 13:40

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Das NRW-Oberverwaltungsgericht hat die Corona-Beschränkungen im Einzelhandel zum Teil gekippt. Ab sofort gelte keine Kundenbegrenzung pro Quadratmeter mehr und auch die Pflicht für eine Terminbuchung falle weg, entschieden die Richter und gaben damit einer Klage von "Media Markt" statt.

Zur Begründung hieß es: Die Bevorzugung bestimmter Anbieter wie etwa Buchläden und Gartenmärkte verstoße gegen den Gleichheits-Grundsatz.

Auf Grundlage der aktuellen Coronaschutzverordnung vom 8. März könnten somit wieder alle Einzelhändler öffnen.

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