Neue Einreiseregelungen ab dem 01. August

Neue Regeln für's Reisen - die gibt es ab Sonntag, den 01. August auch für Krefeld und den Kreis Viersen. Das Bundeskabinett hat sie noch am Freitag kurzfristig verabschiedet. Was Ihr wissen müsst, das lest Ihr hier:

© Narciandi

Neue Einreiseregelungen für Deutschland

Wir aktualisieren den Artikel fortlaufend

Reisen für die drei G

Einreisen nach Deutschland ist ab dem 01. August grundsätzlich nur noch für die drei G möglich. Unabhängig davon, wie und von wo aus man einreist.

Vorweisen müssen wir also:

  • Nachweis über den vollständigen Impfschutz (2. Impfung + 14 Tage) ODER
  • Nachweis über eine Genesung (mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate alt) ODER
  • Negatives Testergebnis (Antigentest maximal 48 Stunden oder maximal 24 Stunden bei Virusvariantengebieten, PCR-Test maximal 72 Stunden)


Die Regelung gilt für alle ab 12 Jahren. Kinder unter 12 Jahren sind davon ausgenommen.

Die Kategorien

Bisher war es so, dass das RKI die Länder der Welt in drei Kategorien einteilt. Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet und Virusvariantengebiet. In dem Beschluss der Bundesregierung wurde das nun geändert. Ab sofort gibt es nur noch zwei Kategorien:

  • Hochrisikogebiet
  • Virusvariantengebiet, wo besorgniserregende Virusvarianten kursieren


Künftig wird das Gesundheits- und Innenministerium gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt festlegen, welches Region als Hochrisikogebiet eingestuft wird. Dabei wird nicht nur die Inzidenz in Betracht gezogen, sondern auch die Lage in den Krankenhäusern und die Todesrate. Wie genau die Faktoren gewertet werden und welche Werte als Grenzwerte definiert sind, ist nicht bekannt.


Damit ein Land als Virusvariantengebiet eingestuft wird, muss dort eine - in Deutschland noch nicht verbreitete - Virusvariante auftreten. Zudem muss es Hinweise darauf geben, dass eine Impfung nicht oder nur eingeschränkte Wirkung gegen diese Variante zeigt.


Nicht automatisch wird jetzt jedes Risikogebiet zum Hochrisikogebiet. Im Wesentlichen gelten für Hochriskogebiete dieselben Kriterien wie bislang für Hochinzidenzgebiete.


Ob Euer Urlaubsland betroffen ist, das seht ihr auf der Website des Robert-Koch-Institutes.

Regelungen für Reisende aus Hochinzidenzgebieten

Wer aus einem Hochinzidenzgebiet einreist muss folgende Punkte beachten:

  • Anmeldung über das Einreiseportal des Bundes
  • Nachweis über Impfung, Genesung oder Negativtest (Antigentest maximal 48 Stunden, PCR-Test maximal 72 Stunden)
  • Geimpfte und Genesene müssen nicht in Quarantäne
  • Alle anderen müssen für 10 Tage in Quarantäne, können diese aber nach 5 Tagen mit einem Negativ-Test beenden
  • Für Kinder unter 12 Jahren endet die Quarantäne automatisch nach 5 Tagen

Regelungen für Reisende aus Virusvariantengebieten

Wer aus einem Gebiet mit besorgniserregenden Virusvarianten einreist, der muss folgendes beachten:

  • Anmeldung über das Einreiseportal des Bundes
  • Testnachweis auch für Geimpfte und Genesene (Maximal 72 Stunden PCR-Test, Antigentest hier nur 24 Stunden).
  • 14 Tage Quarantäne für alle - auch für Geimpfte und Genesene.

Gibt es Ausnahmen?

Hierzu schreibt das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Website:

Ausnahmen von der Nachweispflicht sind z. B. für Grenzpendler und Grenzgänger sowie Tagespendler vorgesehen. Diese müssen nur bei Einreisen aus einem Hochrisikogebiet, Virusvariantengebiet oder auf dem Luftweg über einen Nachweis verfügen. Personen, die keinen Impfnachweis oder Genesenennachweis haben, benötigen einen Testnachweis lediglich zweimal pro Woche.


Zudem muss der Nachweis erst erbracht werden, wenn wir länger als 72 Stunden vor Ort waren. Weitere Ausnahmen entnehmt Ihr der Einreiseverordnung.

Wie soll das überprüft werden?

Wer mit dem Flugzeug einreist, der soll vor Antritt des Fluges von der Fluggesellschaft kontrolliert werden.

Wer mit dem Zug einreist, der könnte während der Fahrt vom Zugpersonal kontrolliert werden.

Wer selbst mit dem Auto einreist, der kann stichprobenartig an den Grenzen kontrolliert werden. Eine engmaschige Kontrolle an den Grenzen ist von der Bundespolizei nicht vorgesehen.


Wo kann ich mich im Ausland testen lassen und wer zahlt das?

Eine gute Übersicht über die Testmöglichkeiten und -gegenbenheiten gibt es auf der Seite des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschlands.

Hier findet Ihr eine genaue Auflistung von den unterschiedlichsten Ländern und den geltenden Regeln - auch für Touristen.


Innerhalb Deutschlands sollen die Bürgertestungen erstmal kostenlos bleiben. Im Ausland sind die ortsüblichen Preise zu zahlen. Auch diese findet sich in der Auflistung.

Wie lange gilt die Verordnung?

Die Verordnung tritt ab dem 01. August in Kraft und soll bis Ende des Jahres 2021 gelten.

Einreiseverordnung zum Nachlesen

Kurzübersicht über die Regelungen