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Neue Corona-Schutzverordnung für NRW
© Land NRW
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Neue Corona-Schutzverordnung für NRW

In NRW werden einige Corona-Maßnahmen gelockert. Das Land hat eine neue Schutzverordnung herausgegeben. Darin sind auch die Beschlüsse der Bund-Länder-Beratungen vom Mittwoch eingeflossen. Demnach dürfen sich ab sofort wieder zwei Haushalte mit bis zu fünf Personen in der Öffentlichkeit treffen.

Veröffentlicht: Freitag, 05.03.2021 13:05

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Kinder bis 14 Jahre werden hierbei nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammen wohnen, gelten jetzt als ein Hausstand. Ab Montag (08.03.) wird dann noch mehr gelockert - zum Beispiel im Einzelhandel. Buchläden oder Gartenmärkte dürfen öffnen - wenn Kunden ausreichen Abstand halten können. Für die meisten Läden gilt "Click an Meet" - also einkaufen mit Termin. Körpernahe Dienstleister, wie Kosmetiker, dürfen wieder aufmachen. Man muss aber einen negativen Corona-Test vorweisen. Und Kinder können ab Montag wieder mit bis zu 20 anderen Kindern Sport unter freiem Himmel machen, etwa im Verein.

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