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Neue Corona-Regeln auch in den NEW-Bädern
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Neue Corona-Regeln auch in den NEW-Bädern

Sportmachen ganz ohne Corona-Test. Das ist jetzt für Geboosterte in NRW möglich. Die neue Regel aus der Coronaschutzverordnung gilt auch für einen Besuch in den Bädern der NEW im Kreis Viersen.

Veröffentlicht: Freitag, 14.01.2022 14:28

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Wer hier schwimmen gehen will, muss sich auch nicht testen lassen, wenn er oder sie nur zweimal geimpft - aber in den letzten drei Monaten von Corona genesen ist. Alle anderen brauchen einen negativen Schnelltest, der nicht älter als ein Tag ist. Auch ein maximal zwei Tage alter PCR-Test ist möglich. Eine Testung vor Ort in den Schwimmbädern der NEW gibt es nicht. Kinder unter 16 Jahren sind von diesen Regelungen ausgenommen.

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