
Nettetal erhöht Beiträge für OGS und Betreuung
In Nettetal steigen ab August die Elternbeiträge für OGS und weitere Betreuung. Betroffen sind Familien je nach Einkommen ab dem kommenden Schuljahr 2026/27.
Veröffentlicht: Montag, 01.06.2026 04:17
Nettetal: Neue Beiträge ab August
Für viele Familien in Nettetal wird die Betreuung ihrer Kinder ab dem kommenden Schuljahr teurer. Der Rat der Stadt hat am 12. Mai 2026 eine Änderung der Elternbeitragssatzung beschlossen. Die neue Regelung betrifft Angebote der Offenen Ganztagsschule, weitere außerschulische Betreuungsangebote sowie nach Satzung auch Kindertagesstätten und Kindertagespflege. In Kraft tritt die Änderung zum 1. August 2026. Öffentlich bekannt gemacht wurde die Satzung nach Angaben der Stadt am 13. Mai 2026.
OGS-Beiträge steigen je nach Einkommen
Wie hoch der Beitrag ausfällt, hängt in Nettetal weiter vom Jahreseinkommen der Familie ab. Für die Offene Ganztagsschule gilt ab August 2026: Bis zu einem Jahreseinkommen von 41.000 Euro fallen keine Beiträge an. Danach steigen die Beträge stufenweise. Bei einem Jahreseinkommen zwischen 78.500 und 86.000 Euro liegt der monatliche Beitrag laut Satzung bei 144,77 Euro pro Kind. Für zwei Kinder ergibt sich damit ein Monatsbetrag von 289,54 Euro und damit knapp 290 Euro.
Auch außerunterrichtliche Betreuung wird teurer
Nicht nur die OGS ist von der Änderung betroffen. Auch für Angebote der außerschulischen Betreuung gelten ab dem 1. August 2026 neue Beitragssätze. Bis zu einem Jahreseinkommen von 41.000 Euro bleibt die Betreuung beitragsfrei. In höheren Einkommensgruppen steigen die Monatsbeiträge schrittweise auf bis zu 116,16 Euro. Auch diese Beiträge sollen laut Satzung ab dem 1. August 2027 erneut angepasst werden.
Jährliche Erhöhung um drei Prozent geplant
In der Satzung ist außerdem festgelegt, dass die Elternbeiträge aller Stufen jährlich um drei Prozent angepasst werden. Für die OGS steigt der Beitrag in der Einkommensgruppe von 78.500 bis 86.000 Euro damit zum 1. August 2027 von 144,77 Euro auf 149,11 Euro pro Kind. Bei der außerschulischen Betreuung erhöht sich der Betrag in derselben Einkommensspanne von 69,48 Euro auf 71,56 Euro. Die Stadt verweist dabei auf einen Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung. Die künftigen Anpassungen sollen damit in allen Beitragsstufen fortgeschrieben werden.
Kritik von Eltern am Verfahren
Vor dem Beschluss hatte es Kritik von Eltern gegeben. Nach den vorliegenden Informationen bemängelten sie, dass der Prozess aus ihrer Sicht nicht richtig gelaufen sei. In einem Schreiben an die Kommunalaufsicht des Kreises Viersen kritisieren die Eltern, die neue Satzung sei nur in einer kleinen Arbeitsgruppe vorbereitet worden. Zudem steht der Vorwurf im Raum, der Jugendamtselternbeirat sei nicht ordnungsgemäß beteiligt worden. Der Kreis Viersen hat das Ganze dann geprüft.