
Mobilfunkmastgegner aus Brüggen scheitert mit Klage
Die Baugenehmigung für einen umstrittenen Mobilfunktmast in Brüggen ist rechtmäßig. Das habe das Oberverwaltungsgericht Münster jetzt entschieden, teilte der Kreis Viersen mit.
Veröffentlicht: Mittwoch, 17.07.2019 11:50
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Der klagende Eigentümer eines Nachbargrundstücks werde demnach nicht in seinen Rechten verletzt. Der bereits errichtete Mobilfunkmast halte die erforderlichen Abstände ein. Er ist nach Angaben des Kreises zirka 140 Meter vom Wohnhaus des Klägers entfernt. Der Eigentümer wollte die Sendeantenne verhindern, weil er befürchtet, dass Haus und Grundstück erheblich an Wert verlieren. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
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