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Mindestlohn: Gewerkschaft warnt in Krefeld und Viersen
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Mindestlohn: Gewerkschaft warnt in Krefeld und Viersen

Mini-Jobber in Krefeld und Viersen sollten ihre Lohnabrechnung prüfen: Der Mindestlohn liegt seit Januar 2026 bei 13,90 Euro. NGG warnt vor möglichen Verstößen.

Veröffentlicht: Donnerstag, 22.01.2026 13:22

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Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) ruft Mini-Jobber in Krefeld und im Kreis Viersen dazu auf, ihre Lohnabrechnungen genau zu prüfen. Seit Januar 2026 gilt ein höherer Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde. Laut NGG könnten einige Arbeitgeber versuchen, den Mindestlohn zu umgehen, etwa durch falsche Angaben zu geleisteten Arbeitsstunden.

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Kritik an fehlenden Kontrollen

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Die Gewerkschaft bemängelt zudem die unzureichenden Kontrollen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls. Diese habe nicht genügend Kapazitäten, um Verstöße effektiv zu überwachen. In Krefeld gibt es rund 20.800 Mini-Jobber, im Kreis Viersen etwa 30.400. Auch Festangestellte, die an der unteren Lohnkante arbeiten, sollten ihre Abrechnungen überprüfen.

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