Maskenpflicht tritt in Kraft

In NRW gilt ab heute eine Maskenpflicht. Mund und Nase müssen in Bussen und Bahnen, in Arztpraxen oder Apotheken und in Geschäften bedeckt sein. Damit will die Landesregierung die Ausbreitung der Corona-Pandemie bremsen. Die Ordnungsämter wollen die Maskenpflicht überprüfen. Auch die SWK und die NEW haben ein Auge darauf.

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Erlaubt sind OP-Masken, aber auch Stoffmasken oder Schals und Tücher. Hauptsache, Mund und Nase sind bedeckt. Ein Bußgeld droht aktuell noch nicht. Aber - wer sich nicht dran hält, muss damit rechnen den Bus oder die Bahn verlassen zu müssen. Die Kontrolleure der SWK haben ein paar Notmasken zum Kauf dabei, sie weisen aber darauf hin, dass jeder Fahrgast selbst für seinen Mundschutz verantwortlich ist. Die Tragepflicht gilt für Erwachsene und Kinder ab sechs Jahren.

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