
© SYMBOLBILD | Julian Schäpertöns - stock.adobe.com
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Maskenpflicht an der Wahlurne
Bei der Bundestagswahl in knapp vier Wochen muss in den Wahllokalen eine Maske getragen werden. Das steht in der neuen Corona-Schutzverordnung für NRW, die seit dem Wochenende gilt.
Veröffentlicht: Montag, 30.08.2021 16:28
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Das neue Regelwerk beschäftigt sich auch mit Maskenverweigerern. Ihnen soll vor Ort die Möglichkeit zur Stimmabgabe gegeben werden, ohne dass andere Menschen gefährdet werden. Genauer wird die Verordnung allerdings nicht. Es heißt nur noch: Ist der Infektionsschutz nicht gewährleistet, könne der Maskenverweigerer aus dem Wahllokal verweisen werden.
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