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LVR begrüßt Urteil zur Triage
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LVR begrüßt Urteil zur Triage

Nach dem Urteil vom Bundesverfassunsgsgericht zur Triage kommt jetzt Lob vom Landschaftsverband Rheinland. Er sagt, dass eine Triage unbedingt diskriminierungsfrei gestaltet werden müsste; dass Menschen mit Behinderung also nicht automatisch benachteiligt werden dürften. Das habe das Gericht jetzt klargestellt.

Veröffentlicht: Mittwoch, 29.12.2021 13:54

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Die Richter haben entschieden, dass der Gesetzgeber unverzüglich Vorkehrungen treffen muss, um Menschen mit Behinderungen zu schützen, wenn es zur Triage kommt. Der Begriff beschreibt die Situation auf einer Intensivstation, wenn da so viele behandelt werden, dass die Ärzte entscheiden müssen, wem sie helfen und wem nicht. Für diesen Fall gibt es in Deutschland noch keine klare Regelung.


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