Lockerungen in NRW - was gilt in Krefeld und dem Kreis Viersen?

Das Land NRW hat am 26. Mai bekanntgegeben, dass die Corona-Schutzverordnung zum Freitag, den 28. Mai geändert wird. Dann dürfen zum Beispiel die Kitas wieder vollständig in den Regelbetrieb gehen. Außerdem hat das Land NRW den Stufenplan verändert. Dieser weist jetzt eine weitere Abstufung auf - Stufe 3: Inzidenz 100-50,1 // Stufe 2: Inzidenz 50-35,1 // Stufe 1: Inzidenz ≤ 35

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Seit Freitag, den 28. Mai gilt:

Lockerungen in Kommunen mit einer 7-Tages-Inzidenz von unter 100 - 50,1

In Städten und Kreisen gibt es weitere Lockerungen, wenn die 7-Tages-Inzidenz unter 100 liegt. Dann gilt:


Gastronomie

  • Außenbereiche dürfen geöffnet werden
  • Vorraussetzungen:
  • Begrenzte Personenzahl - festgelegt je nach Größe des Außenbereiches
  • Zutritt für Getestete, Geimpfte und Genesene
  • Platzpflicht
  • Wegfall Umkreis-Verzehrverbot


Einzelhandel

  • Alle Geschäfte geöffnet
  • Vorraussetzungen:
  • ohne Test
  • ohne Termin
  • ohne Kontaktnachverfolgung
  • 1 Kunde pro 20 qm


Tourismus

  • Auch private Übernachtungen erlaubt - In Hotels, Ferienwohnungen, auf Camping- und Wohnmobilplätzen
  • Vorraussetzungen:
  • Zutritt für Getestete, Geimpfte und Genesene
  • Übernachtungen in Hotels auch mit Frühstück möglich, aber ohne weitere Innengastronomie
  • Busreisen:
  • mit Test und Kapazitätsbegrenzung (60 Prozent)
  • falls nicht ausschließlich Geimpfte/Genesene teilnehmen oder alle Atemschutzmasken tragen


Ausgangssperren

  • Keine mehr


Kontaktbeschränkungen

  • Angehörige aus zwei Haushalten
  • ohne weitere Beschränkungen


Kultur:

  • Konzerte unter freiem Himmel mit max. 500 Personen
  • Vorraussetzungen:
  • Sitzplan // Sitzordnung nach Schachtbrettmuster
  • negatives Testergebnis
  • Theater, Oper, Kinos mit bis zu 250 Personen
  • Vorraussetzungen:
  • Terminbuchung
  • 1 Besucher pro 20 qm
  • Sitzplan // Sitzordnung nach Schachtbrettmuster
  • Negativer Test
  • Nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb
  • außen ohne Personenbegrenzung
  • innen mit 20 Personen
  • Test
  • ohne Gesang / Blasinstrumente

Sport:

  • kontaktfreier Sport unter freiem Himmel
  • Freibäder für Sportausübung (keine Liegewiesen)
  • Vorraussetzungen:
  • Max. 25 Personen
  • Auf und außerhalb von Sportanlagen
  • Zuschauer unter freiem Himmel erlaubt
  • Vorraussetzungen:
  • negatives Testergebnis
  • max. 500 Personen
  • Sitzplan

Freizeit:

  • Kleinere Außeneinrichtungen dürfen öffnen. Zum Beispiel Minigolfanlagen, Hochseilgärten oder Kletterparks.
  • Vorraussetzungen:
  • negatives Testergebnis


Außerschulische Bildung:

  • Präsenzunterricht
  • Vorraussetzungen:
  • ohne Personenbegrenzung
  • innen mit Test
  • Ausnahme: Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten innen mit 5 Personen


Kinder- und Jugendarbeit:

  • Gruppenangebote innen und außen möglich:
  • Vorraussetzungen:
  • innen mit maximal 10 Personen
  • außen mit maximal 20 Personen
  • Ohne Altersbegrenzung
  • Negatives Testergebnis erforderlich
  • Ferienangebote und Ferienreisen mit Test

Lockerungen in Kommunen mit einer 7-Tages-Inzidenz von unter 50 - 35,1

In Städten und Kreisen gibt es weitere Lockerungen, wenn die 7-Tages-Inzidenz unter 50 liegt. Dann gilt:


Gastronomie

  • Außen und Innengastronomie darf geöffnet werden
  • Vorraussetzungen:
  • begrenzte Personenzahl - festgelegt je nach Größe des Innenbereiches
  • mit Test, oder genesen oder vollständig geimpft
  • mit Platzpflicht
  • Außengastronomie ohne Test
  • Öffnung von Kantinen (für Betriebsangehörige ohne Test)


Einzelhandel:

  • Alle Geschäfte offen
  • Vorraussetzungen:
  • ohne Test
  • ohne Termin
  • ohne Kontaktnachverfolgung
  • 1 Kunde pro 10 qm


Messen

  • Messen, Jahr- und Spezialmärkte, Kirmes sind möglich
  • Vorraussetzungen:
  • 1 Person pro 7 qm (der für Besucher zugänglichen Fläche)
  • Zutritt für Getestete, Geimpfte und Genesene


Ausgangssperren

  • Keine mehr


Kontaktbeschränkungen

  • Drei Haushalte ohne Personenbegrenzung

ODER

  • Zehn Personen mit Test aus beliebigen Haushalten


Tourismus

  • Auch private Übernachtungen erlaubt - In Hotels, Ferienwohnungen, auf Camping- und Wohnmobilplätzen
  • Vorraussetzungen:
  • Zutritt für Getestete, Geimpfte und Genesene
  • Volle gastronomische Versorgung für private Gäste
  • Keine Kapazitätsbegrenzungen mehr
  • Busreisen:
  • mit Test und Kapazitätsbegrenzung (60 Prozent)
  • falls nicht ausschließlich Geimpfte/Genesene teilnehmen oder alle Atemschutzmasken tragen

Kultur:

  • Konzerte und Veranstaltungen innen erlaubt
  • Museen usw. ohne Termin
  • Vorraussetzungen:
  • Bis zu 500 Personen
  • Sitzplan zur Kontaktnachverfolgung und Sitzordnung nach Schachtbrettmuster
  • negatives Testergebnis
  • Nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb
  • Vorraussetzungen:
  • Bis zu 20 Personen
  • mit Gesang/Blasinstrumenten
  • negatives Testergebnis


Sport:

  • Außen:
  • Kontaktsport mit bis zu 25 Personen
  • Kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung
  • Bis zu 1.000 Zuschauer
  • Max. 33 Prozent der Kapazität
  • Vorraussetzungen:
  • ohne Test
  • Innen (einschl. Fitnessstudios)
  • kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung
  • Kontaktsport mit bis zu 12 Personen
  • Bis zu 500 Zuschauer
  • Vorraussetzungen:
  • jeweils mit Kontaktverfolgung und Test
  • Für Zuschauer: Sitzordnung nach Schachbrettmuster jeweils mit Sitzplan


Freizeit:

  • Öffnung aller Bäder, Saunen usw. und Indoorspielplätze
  • Wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 50:
  • Freizeitparks und Spielbanken
  • Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen
  • Vorraussetzungen:
  • negatives Testergebnis
  • Personenbegrenzung (außer bei Ausflugsfahrten)


Private Veranstaltungen:

  • Unter freiem mit maximal 100 Personen erlaubt
  • in Innenräumen mit maximal 50 Personen und negativem Testergebnis
  • Keine Partys!!


Tagungen und Kongresse

  • außen und innen bis zu 500 Teilnehmer mit Test


Außerschulische Bildung:

  • Präsenzunterricht
  • Vorraussetzungen:
  • mit Test
  • ohne Mindestabstände bei festen Sitzplätzen mit Sitzplan
  • Ausnahme: Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten innen mit 10 Personen mit Test



Kinder- und Jugendarbeit:

  • Gruppenangebote innen mit maximal 20 Personen
  • Gruppenangebote außen mit maximal 30 Personen
  • Ohne Altersbegrenzung
  • Negatives Testergebnis erforderlich
  • Ferienangebote und Ferienreisen mit Test
  • Auch innen ohne Maske möglich



Lockerungen in Kommunen mit einer 7-Tages-Inzidenz von unter 35

In Städten und Kreisen gibt es weitere Lockerungen, wenn die 7-Tages-Inzidenz unter 35 liegt. Dann gilt:


Gastronomie

Die Regeln für die Gastronomie ändern sich nur dann, wenn auch die Landesinzidenz unter 35 liegt. Ist das nicht der Fall, gilt:

  • Außen- und Innengastronomie ist geöffnet
  • Vorraussetzungen für die Innengastronomie:
  • begrenzte Personenzahl - festgelegt je nach Größe des Innenbereiches
  • mit Test, oder genesen oder vollständig geimpft
  • mit Platzpflicht
  • Außengastronomie ohne Test
  • Öffnung von Kantinen (für Betriebsangehörige ohne Test)


Wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35:

Dann darf auch die Innengastronomie ohne Test öffnen.


Einzelhandel:

  • Alle Geschäfte offen
  • Keine Sonderregelungen für über 800 qm große Geschäfte


Messen

  • Messen, Jahr- und Spezialmärkte, Kirmes sind - mit begrenzter Personenzahlen - möglich und dürfen durchgeführt werden
  • Ab 01.09.: auch Jahr- und Spezialmärkte mit Kirmeselementen ohne Test


Ausgangssperren

  • Keine mehr


Kontaktbeschränkungen

  • Fünf Haushalte ohne Personenbegrenzung

ODER

  • 100 Personen mit Test aus beliebigen Haushalten


Tourismus

  • Auch private Übernachtungen erlaubt
  • In Hotels, Ferienwohnungen, auf Camping- und Wohnmobilplätzen
  • Keine Kapazitätsbegrenzungen mehr
  • Zutritt für Getestete, Geimpfte und Genesene
  • Volle gastronomische Versorgung für private Gäste
  • Busreisen: ohne Kapazitätsbegrenzung, wenn alle Teilnehmer aus Regionen mit Inzidenz ≤ 35 kommen


Kultur:

  • Konzerte und Veranstaltungen innen und außen erlaubt
  • Museen usw. ohne Termin
  • Vorraussetzungen:
  • Bis zu 1.000 Personen
  • Sitzplan zur Kontaktnachverfolgung und Sitzordnung nach Schachtbrettmuster
  • negatives Testergebnis
  • Nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb
  • Vorraussetzungen:
  • Bis zu 30 bzw. 50 Personen
  • mit Gesang/Blasinstrumenten
  • negatives Testergebnis
  • Ab 01.09.: Musikfestivals mit bis zu 1.000 Zuschauern mit Test und genehmigtem Konzept


Sport:


  • Außen:
  • Kontaktsport mit bis zu 100 Personen
  • Kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung
  • Außen: Bis zu 1.000 Zuschauer oder Max. 33 Prozent der Kapazität
  • Innen (einschl. Fitnessstudios)
  • kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung
  • Kontaktsport mit bis zu 100 Personen
  • Bis zu 1.000 Zuschauer oder Max. 33 Prozent der Kapazität
  • Vorraussetzungen:
  • jeweils mit Kontaktverfolgung und Test
  • Für Zuschauer: Sitzordnung nach Schachbrettmuster jeweils mit Sitzplan7

Wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: Innensport ohne Test


  • Ab 01.09.: Sportfeste ohne Personenbegrenzung mit genehmigtem Konzept mit Test


Freizeit:

  • Freibäder
  • ohne Test
  • Bordelle usw. öffnen
  • mit Test
  • Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen
  • ohne Personenbegrenzung
  • Clubs und Diskotheken mit Außenbereichen
  • bis zu 100 Personen
  • mit Test
  • ab 01.09.: Clubs und Diskotheken auch Innenbereich
  • ohne Personenbegrenzung
  • mit Test
  • Genehmigtes Konzept
  • Wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35:



Private Veranstaltungen - Partys zählen nicht:

  • Unter freiem mit maximal 250 Personen erlaubt
  • ohne Test
  • in Innenräumen mit maximal 100 Personen
  • mit Test


Partys:

  • Außen bis zu 100 Personen
  • Innen bis zu 50 Personen
  • mit Test
  • ohne Abstand


Großveranstaltungen


  • Ab 01.09.: Volksfeste, Schützenfeste, Stadtfeste usw. bis zu 1.000 Besucher
  • Mit genehmigtem Konzept
  • Wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: ohne Besucherbegrenzung



Tagungen und Kongresse

  • außen und innen bis zu 1.000 Teilnehmer mit Test


Außerschulische Bildung:

  • Präsenzunterricht
  • Vorraussetzungen:
  • mit Test, außer die Landesinzidenz ist ebenfalls ≤ 35: auch innen ohne Test
  • ohne Mindestabstände und ohne Maske bei festen Sitzplätzen mit Sitzplan
  • Ausnahme: Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten innen mit 10 Personen mit Test



Kinder- und Jugendarbeit:

  • Gruppenangebote innen mit maximal 30 Personen
  • Gruppenangebote außen mit maximal 50 Personen
  • Ohne Altersbegrenzung
  • Ohne Test
  • Ferienangebote und Ferienreisen mit Test
  • Auch innen ohne Maske möglich

Was gilt für die Schulen und Kitas?

Bei einer Inzidenz von unter 100 gilt für Schulen vollständige Präsenz, ab 100 und unter 165 ist nur Wechselunterricht zulässig. Die Veränderungen gelten grundsätzlich am ersten Montag nachdem der Kreis oder die Stadt fünf Werktage in Folge unter der Marke lag.


Die Kitas gehen ab dem 7. Juni landesweit in den Regelbetrieb zurück

Ab wann gelten die Regelungen?

Die Regelungen gelten ab dem 28. Mai.