Lockerungen für Geimpfte und Genesene - Bundesrat stimmt zu

Für Geimpfte und Genesene wird es schon bald Lockerungen geben. Das hat der Bundesrat soeben in seiner Sitzung entschieden. Was Ihr dann ab wann dürft, das lest Ihr hier:

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Bund und Länder gehen davon aus, dass Geimpfte und Genesene deutlich weniger ansteckend sind. Demnach seien die Lockerungen gerechtfertigt.


Wer gilt überhaupt als geimpft und wer als genesen?

Als geimpft gilt derjenige, der schon beide Impfdosen bekommen hat und wenn nach der zweiten Impfung mindestens 14 Tage vergangen sind.


Als genesen gilt derjenige, der eine Corona-Infektion überstanden hat. Die Infektion muss mit einem positiven PCR-Test nachgewiesen worden sein. Dieser muss mindestens 28 Tage und darf höchstens sechs Monate alt sein.


Die Stadt Krefeld hat bereits angekündigt, dass sie Genesenen eine Bescheinigung ausstellen wird.

Kontaktbeschränkungen

Für Geimpfte und Genesene gilt: An Kontaktbeschränkungen müssen sie sich nicht mehr halten, wenn sie denn nur mit Geimpften und Genesenen zusammen sind. Zudem zählen Sie in einer Gruppe mit "Ungeimpften" nicht mehr - sie müssen also nicht mehr "mitgezählt" werden.

Ausgangsbeschränkungen

Geimpfte und Genesene müssen sich nicht mehr an die Ausgangsbeschränkungen halten.

Testpflicht

Nach der neuen Verordnung sind Geimpfte und Genesene mit Getesteten gleichzusetzen. Sie brauchen - nach der neuen Verordnung - keinen tagesaktuellen Test beispielsweise beim Friseur oder für den Zoobesuch. Geimpfte zeigen ihren Impfpass, Genesene den Nachweis ihrer Genesung.


Maskenpflicht aufgehoben?

Nein, die Pflicht zum Tragen einer Maske in den vorgeschriebenen Bereichen gilt weiterhin auch für Geimpfte und Genesene.


Brauche ich dann eine Quarantäne, wenn ich einreise?

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sagt: "Man arbeite parallel an einer neuen Einreiseverordnung". Demnach sollen Geimpfte und Genesene keine Quarantäne mehr brauchen, ebenso soll die Testpflicht bei Einreise entfallen. Diese Verordnung erwartet der Gesundheitsminister in den nächsten Tagen.


Ab wann gelten die Lockerungen?

Die Bundesregierung muss den Beschluss noch öffentlich verkünden. Wenn das noch im Laufe des Freitags passiert, jönnten die Regelungen schon am morgigen Samstag in Kraft treten.