Lockdownverlängerung bis Mitte Februar

Im neuen Corona-Gipfel zwischen Bund und Ländern einigten sich die Verantwortlichen auf eine Verlängerung des Lockdowns bis 14. Februar.

© Land NRW

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Wir befinden uns in einem hoffnungsvollen Moment, aber auch in einem kritischen Moment - so Ministerpräsident Armin Laschet.


In der Corona-Bund-Länder-Runde am 19. Januar haben sich die Länderchefs zusammen mit Angela Merkel auf eine Verlängerung des aktuell bestehendes Lockdowns in Deutschland bis zum 14. Februar verständigt. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll bis zum nächsten Treffen am 14. Februar eine Regelung für faire Öffnungen finden.

Die wichtigsten Beschlüsse vom Gipfel gibt es hier im Überblick. Die Regeln des Landes NRW unterscheiden sich zum Teil von denen des Bundes.

Schulen und Kitas bleiben geschlossen

Seitens der NRW-Regierung gelten weiterhin folgende Regeln:


  • Kein Präsenzunterricht; alle SchülerInnen werden im Distanzunterricht unterricht
  • Not-Betreuungsangebote für Kinder der Stufen 1-6
  • Kitas bleiben geöffnet - wer kann, soll die Kinder aber zuhause betreuuen.
  • Es gibt 10 Kinderkrankentage mehr pro Elternteil; 20 für Alleinerziehende
  • Keine Klausuren bis Ende Januar - nur in Ausnahmefällen für die Oberstufe und die Abschlussklassen
  • Die Maßnahmen gelten vorerst bis zum 14. Februar



Die Regeln des Bundes sind: Die Schulen und Kitas bleiben bis zum 14. Februar grundsätzlich geschlossen oder auch die Präsenzpflicht ausgesetzt. Hierüber haben Bund und Länder besonders lange diskutiert. Trotz sinkender Zahlen müsse man Vorsorge treffen und gerade an den Schulen und Kitas weiterhin vorsichtig sein. In Kindertagesstätten soll analog verfahren werden, so Kanzlerin Merkel.

Weiterhin nur noch eine andere Person außerhalb des eigenen Hausstands

Private Treffen sind weiterhin nur noch mit einer einzelnen Person außerhalb des eigenen Hausstandes möglich. Bundesweit gibt es für Kinder bis 14 Jahre keine Ausnahmen mehr, in Nordrhein-Westfalen ist das anders. Hier gelten die Kinder (bis 14 Jahre) des eigenen Haushaltes nicht als Begleitpersonen.Dennoch appelliert Ministerpräsident Armin Laschet an die Menschen in NRW sich nun nicht jeden Tag mit einer anderen Person aus einem anderen Hausstand zu treffen.

Erweiterte Maskenpflicht

In öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften sollen ab jetzt nur noch medizinische Masken getragen werden. Wichtig ist: Es muss nicht die FFP-2-Maske sein, es "reicht" auch eine normale sogenannte OP-Maske. Wissenschaftler haben der NRW-Landesregierung deutlich gemacht, dass auch die Schutzqualität der normalen OP-Masken ausreichend ist. Normale Alltagsmasken, wie selbstgenähte Masken, sind dann nicht mehr erlaubt.

Arbeiten im Homeoffice

Arbeitgeber müssen die Arbeit im Homeoffice ermöglichen - dort, wo es möglich ist.

Dort wo nur die Arbeit in Präsenz möglich ist, sollen den Arbeitnehmern OP-Masken kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Gleichzeitig sagt die NRW-Landesregierung aber auch, dass weitere Schließungen nicht zu befürchten sind.

Gottesdienste

Gottesdienste sind bei Ordnungsämtern anzuzeigen - das gilt schon jetzt unter anderem für die evangelische und die katholische Kirche oder jüdische Gemeinden. Aber auch freikirchliche Gemeinden müssen jetzt ihre Versammlungen anmelden.

Überbrückungshilfen des Bundes

Die Überbrückungshilfen des Bundes müssen weiter deutlich ausgebaut werden, so Ministerpräsident Laschet. Der Bund soll dafür die Zugangsbeschränkungen vereinfachen und die monatlichen Förderbeträge deutlich anheben.

Weiterhin bestehende Regeln

Bewegungseinschränkungen für Menschen in Hotspots

Bund und Länder haben beschlossen, dass in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit hohen Corona-Infektionszahlen der Bewegungsradius für Menschen auf 15 Kilometer rund um den Wohnort beschränkt werden soll. Gelten soll dies für Landkreise mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern.

Diese Regel ist in der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW NICHT enthalten. Vielmehr sollen Städte und Kreise selbst entscheiden, ob sie eine solche Maßnahme einführen wollen.

Doppeltest-Strategie für Einreisende aus Risikogebieten

Seit dem 11. Januar müssen sie nicht nur für zehn Tage in Quarantäne, sondern sich auch 48 Stunden vor oder unmittelbar nach Einreise zwingend auf das Virus testen lassen. Die Quarantäne kann auch künftig durch einen zweiten Test nach fünf Tagen verkürzt werden, falls dieser negativ ausfällt.

Am Mittwoch (20. Januar) kommt die nordrhein-westfälische Landesregierung zu ihrer Kabinettsitzung zusammen, um über die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen in NRW zu beraten.

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