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Lockdown: Fitnessstudios müssen Beiträge zurückzahlen
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Lockdown: Fitnessstudios müssen Beiträge zurückzahlen

Im Lockdown waren alle Fitnessstudios geschlossen. Wir konnten nicht trainieren, weil das Land gesagt hat: Geht nicht, wegen der Corona-Pandemie. Jetzt müssen die Studios Euch die Beiträge zurückzahlen. Wieso und wie das geht, das lest Ihr hier:

Veröffentlicht: Donnerstag, 12.05.2022 05:37

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Fitnessstudios müssen zahlen

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Urteil des Bundesgerichtshofes

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Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Fitnessstudios die Beiträge zurückzahlen müssen, die du während des Lockdowns gezahlt hast. Denn du unterschreibst einen Vertrag der dir verspricht, dass du im Studio die Hanteln schwingen kannst. Wenn das Studio geschlossen ist, geht das natürlich nicht und dann brauchst du auch nicht zu zahlen - so sehen das die Richter.

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Des einen Freud, des anderen Leid

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Für die Kunden ist das natürlich eine erfreuliche Nachricht. Für viele Fitnessstudiobetreiber weniger. Denn: Da geht's natürlich um viel Geld. Die Fitnessstudios hier bei uns am Niederrhein zeigen sich enttäuscht vom Urteil. Sie haben schließlich nicht freiwillig geschlossen, heißt es. Und wenn nun viele Mitglieder Ihre Zahlungenzurückfordern würden, würde es bei vielen finanziell sehr eng werden. Die Corona-Hilfen seien schließlich unter anderem in Renovierungsarbeiten geflossen, so sagen uns viele Studiobetreiber.


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Bis jetzt: Zurückhaltung statt Zurückforderung

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Bei uns am Niederrhein haben sich aber auch noch nicht so viele Mitglieder mit Forderungen gemeldet, zumindest bei den Betreibern, mit denen wir gesprochen haben.

Bei der FACTORY in Krefeld zum Beispiel führt man das auch darauf zurück, dass man auch trotz Lockdown für die Mitglieder da war - zum Beispiel mit einem Onlineprogramm. Mitglieder mussten auch nur noch den günstigsten Tarif bezahlen. Bei Grenzland-Fitness in Kempen hat man sogar Equipment aus dem Studio an die Mitglieder verliehen oder auch Trainingsgutscheine als Ersatz angeboten. Für alle diejenigen, die solche Angebote bekommen haben, ist eine Rückforderung nicht möglich. Das geht - laut BGH - nur dann, wenn auch wirklich kein Angebot gemacht wurde.

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Wie komme ich an mein Geld?

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Nach der Entscheidung des BGH kannst du zwar die Beiträge aus den vergangenen Lockdowns zurückfordern. Du musst dich aber selber drum kümmern. Das geht aber recht einfach mit einem Schreiben an dein Fitnesstudio. Hier beziehst du dich auf das BGH-Urteil, räumst eine Zahlungsfrist von 14 Tagen ein und das war es. Du brauchst das Schreiben aber auch nicht selbst formulieren, sondern kannst dir bei der Verbraucherzentrale online einen Musterbrief runterladen.

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