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Landratswahl: Kreis Viersen legt Berufung ein
© CDU Kreis Viersen
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Landratswahl: Kreis Viersen legt Berufung ein

Die Landratswahl 2020 war ungültig und muss wiederholt werden - das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und Neuwahlen angeordnet. Der Kreis Viersen legt gegen das Urteil jetzt Berufung ein.

Veröffentlicht: Freitag, 29.04.2022 04:33

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Das hat der Kreistag gestern Abend (28.04.) in einer Sondersitzung entschieden und folgte damit einer Vorlage der Kreisverwaltung. Aus ihrer Sicht geht es um eine grundsätzliche Rechtsfrage, denn: Mit dem Urteil würde Öffentlichkeitskeitsarbeit vor Wahlen rechtlich deutlich schärfer beurteilt als zuvor. Die Verwaltung sieht ein öffentliches Interesse daran, dass das überprüft wird. Zudem entspreche das Urteil nicht der Rechtsausfassung des Kreisauschusses. Der hatte damals den Einspruch der Linken gegen die Landratswahl abgewiesen.Nun muss sich das Oberverwaltungsgericht Münster mit dem Fall beschäftigen. Bis zur Entscheidung des Gerichts bleibt Coenen weiter im Amt.

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