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Landgericht Krefeld: Prozess um Steuerbetrug mit Stahl
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Landgericht Krefeld: Prozess um Steuerbetrug mit Stahl

Vor dem Landgericht Krefeld beginnt ein Prozess wegen Steuerhinterziehung. Ein 64-Jähriger aus Heinsberg soll 1,1 Millionen Euro Steuerschaden verursacht haben.

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Prozess am Landgericht Krefeld beginnt am 22. Oktober

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Vor dem Landgericht Krefeld beginnt am Donnerstag, 22. Oktober, ein Prozess wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung. Angeklagt ist ein 64 Jahre alter deutscher Mann aus Heinsberg. Die Verhandlung startet um 9:30 Uhr. Verhandelt wird vor der 4. großen Strafkammer, die als Wirtschaftsstrafkammer arbeitet.

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Vorwurf: Steuerbetrug mit Stahlprodukten und Firma in Kempen

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Nach dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft soll der Mann zwischen Juli 2014 und Januar 2015 gemeinsam mit einem weiteren Mann ein System zum Steuerbetrug aufgebaut haben. Gegen den zweiten Mann wird getrennt ermittelt. Der Angeklagte soll für ein Unternehmen mit Sitz in Kempen verantwortlich gewesen sein. Dieses Unternehmen soll er zusammen mit dem mutmaßlichen Komplizen in eine Lieferkette für Stahlprodukte eingebunden haben, einen sogenannten Lieferkreislauf. Ziel soll gewesen sein, Steuern zu hinterziehen.

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Aufgabenverteilung: Unternehmen im Inland und Beteiligte im Ausland

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Laut Anklage soll der 64-Jährige für die Einrichtung und Einbindung von Unternehmen in Deutschland zuständig gewesen sein. Diese Firmen sollten als erster Abnehmer im Inland dienen. In der Anklage werden sie auch als Durchschleusungsgesellschaft bezeichnet, also als Firma, die in der Lieferkette zwischengeschaltet ist. Der mutmaßliche Komplize soll dagegen für die ausländischen Beteiligten zuständig gewesen sein. Die Aufgaben sollen also zwischen den beiden Männern aufgeteilt gewesen sein.

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Steuerschaden von rund 1,1 Millionen Euro: Das sind die Termine

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Durch das mutmaßliche System soll ein Schaden von 1.096.922,41 Euro entstanden sein. Das sind rund 1,1 Millionen Euro. Nach dem Auftakt am 22. Oktober wird der Prozess am Montag, 2. November, und am Donnerstag, 12. November, fortgesetzt. Für den Angeklagten gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung.

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