Land erlaubt Lockerungen im Kreis Viersen

Im Kreis Viersen können übermorgen (09.06.) weitere Lockerungen in Kraft treten. Das Land NRW hat am frühen Montagnachmittag sein Okay gegeben. Die Sieben-Tage-Inzidenz im Kreis ist jetzt lange genug stabil unter 35.

In der Öffentlichkeit werden sich ab übermorgen wieder mehr Leute treffen können - und zwar fünf Haushalte, und dabei ist es egal, wie viele Angehörige das sind. Auch in Sport und Kultur gibt es dann wieder mehr Freiheiten. Teilweise sind dabei aber noch negative Schnelltests nötig. Die Wocheninzidenz im Kreis Viersen liegt heute laut Robert-Koch-Institut bei 21,4. Krefeld ist noch nicht ganz soweit wie der Kreis. Aber auch hier sind die nächsten Corona-Lockerungen schon in Sichtweite. Wenn die Zahlen nicht wieder stark ansteigen sollten, rutscht Krefeld am Freitag in die zweite Inzidenzstufe.

Diese Lockerungen erwarten den Kreis

Der Kreis Viersen wechselt am Mittwoch, 09.06.2021, in die niedrigste Inzidenzstufe 1 (unter 35). Laut aktueller Corona-Schutzverordnung des Landes NRW gelten somit künftig diese Regeln:

  • Im öffentlichen Raum dürfen sich unbegrenzt Menschen aus fünf verschiedenen Haushalten treffen, außerdem bis zu 100 Personen aus beliebig vielen Haushalten, wenn sie getestet, geimpft oder genesen sind.
  • Wenn die NRW-weite Inzidenz auch unter 35 liegt, ist auch die Innengastronomie ohne aktuellen Test erlaubt.
  • Veranstaltungen draußen und drinnen mit bis zu 1.000 Menschen mit festem Sitzplatz und Test, Impfung oder Genesung. Ab 1. September wären auch Musikfestivals erlaubt.
  • Bis zu 1.000 getestete, geimpfte oder genesene Menschen in Theater, Oper und Kino, ebenso mit festem Sitzplatz nach Schachbrettmuster
  • Clubs und Diskotheken mit Außenbereichen können bis zu 100 getestete, geimpfte oder genesene Personen empfangen. Wenn die NRW-weite Inzidenz ab 1. September auch unter 35 liegt, dürfen die Clubs und Diskotheken auch innen öffnen, ohne Personenbegrenzung, aber mit Test.
  • Freibäder ohne Test
  • Bordelle dürfen für getestete, geimpfte und genesene Personen öffnen.
  • Außen und innen Kontaktsport mit bis zu 100 Menschen - alle getestet, geimpft oder genesen
  • Außen über 1.000 Zuschauer im Stadion möglich, Stadion darf zu maximal einem Drittel gefüllt sein, alle Zuschauer getestet, geimpft oder genesen
  • Innen bis zu 1.000 Zuschauer in Sporthallen möglich, Halle darf zu maximal einem Drittel gefüllt sein, alle Zuschauer getestet, geimpft oder genesen
  • Gruppenangebote in der Kinder- und Jugendarbeit mit bis zu 30 Menschen innen und bis zu 50 Menschen außen ohne Test
  • Tagungen und Kongresse außen und innen mit bis zu 1.000 Personen, alle getestet, geimpft oder genesen
  • Private Veranstaltungen außen mit bis zu 250 Gästen ohne Test, innen bis zu 100 getestete, geimpfte oder genesene Gäste
  • Partys außen mit bis zu 100 Gästen, innen bis zu 50 Gäste, alle getestet, geimpft oder genesen, aber ohne Abstandspflicht

Die komplette Übersicht, was im Kreis Viersen erlaubt ist, findet Ihr hier in der unteren Tabelle!


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