
Land entlastet Vereine bei GEMA-Kosten ab Juli
NRW übernimmt ab Juli unter bestimmten Bedingungen GEMA-Kosten für Vereine. Hintergrund sind zuletzt gestiegene Gebühren.
Veröffentlicht: Montag, 29.06.2026 12:09
Neue Hilfe für Vereine in NRW
Für ehrenamtliche Vereine in Nordrhein-Westfalen gibt es ab dem 1. Juli 2026 Entlastung bei zum Beispiel kleineren Festen und Märkten. Das Land hat mit der GEMA eine Pauschalregelung vereinbart. Danach übernimmt NRW unter bestimmten Voraussetzungen die Lizenzkosten für Musik bei bis zu vier eintrittsfreien Veranstaltungen im Jahr. Die Regelung gilt für gemeinnützige, überwiegend ehrenamtlich getragene Vereine und Organisationen mit Sitz in NRW. Ziel ist es, das Ehrenamt zu stärken.
Diese Bedingungen gelten
Voraussetzung ist unter anderem, dass der Verein seinen Sitz in NRW hat und kein Eintritt verlangt wird. Auch wenn die Kosten übernommen werden, müssen Veranstaltungen weiterhin bei der GEMA angemeldet werden. Das ist wichtig, damit das Land die Gebühren übernehmen kann. Nach Angaben der GEMA gilt die Regelung für Veranstaltungen ab 1. Juli 2026.
Hintergrund sind höhere Gebühren
Auslöser für die Vereinbarung sind gestiegene GEMA-Kosten für öffentliche Veranstaltungen. Einige Vereine konnten sich kleinere Feste und Märkte zuletzt nur noch schwer leisten. Die neue Pauschalregelung soll hier für Entlastung sorgen und die Planung für ehrenamtliche Veranstalter einfacher machen.