
© SYMBOLBILD | Unkas Photos - stock.adobe.com
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Kündigungen waren nicht rechtmäßig
Die Kündigung eines langjährigen Mitarbeiters des Unternehmens Outokumpo Nirosta ist unrechtmäßig. Das hat jetzt das Landesarbeitsgericht im zweiten Fall entschieden.
Veröffentlicht: Donnerstag, 26.08.2021 09:06
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Der Mitarbeiter hatte gemeinsam mit einem Kollegen im März vergangenen Jahres einen Kranunfall verursacht und beide waren daraufhin fristlos gekündigt worden. Das Arbeitsgericht in Krefeld hatte die Kündigungen als nicht rechtmäßig beurteilt. Der Arbeitgeber blieb aber dabei und sei beim Landesarbeitsgericht in Berufung gegangen. Im ersten Fall hatte das Landesarbeitsgericht die Berufung bereits zurückgewiesen.
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