
Kreis Viersen zu Corona-Maßnahmenpaket
Ab Montag findet in allen Schulen im Kreisgebiet laut Weisung des Landes NRW bis zu den Osterferien kein Unterricht statt. Nur für Eltern, die in systemrelevanten Bereichen arbeiten, wird die Betreuung sichergestellt. Dazu gehören Polizei, Feuerwehr, Gesundheitsdienst, wichtige Infrastruktur etc. Die Schulträger appellieren an die Eltern, mit dieser Situation und dem Angebot verantwortungsbewusst umzugehen.
Damit die anderen Eltern Zeit haben, die Betreuung zu organisieren, können Kinder am Montag und am Dienstag in der Schule noch betreut werden. Außerdem sollen sie so laut Kreis die Zeit bekommen, um eine Bestätigung vom Arbeitgeber beizubringen, dass sie tatsächlich in systemkritischen Berufen arbeiten. Ein entsprechendes Formblatt wird den Schulen zur Verfügung gestellt und kann auch spätestens im Laufe des Montags von der Homepage des Kreises heruntergeladen werden.
In den Kitas und Tagespflegeeinrichtungen sehe die Situation etwas anders aus, heißt es. Hier habe das Land Nordrhein-Westfalen entschieden, dass schon am Montag nur noch Kinder betreut werden dürfen, wenn beide Eltern bzw. das alleinerziehende Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeitet. Auch dafür kann der Vordruck verwendet werden. Die Träger der Einrichtungen werden im Laufe dieses Tages über das Vorgehen informiert. Hier reicht es allerdings bereits aus, wenn die Eltern den Vordruck am Montag ausfüllen und damit bestätigen, dass die Voraussetzungen für die Betreuung ihrer Kinder vorliegen. Die Arbeitsbescheinigung kann dann unverzüglich nachgereicht werden.
Im Kreis Viersen werden vom kommenden Montag bis zum Ende der Osterferien auch die Volkshochschule und die Musikschule geschlossen. Die Kursteilnehmer sollen laut Kreis werden durch E-Mails informiert werden. In den weiterführenden Schulen wird für die Abschlussjahrgänge sichergestellt, dass geplante und nötige Prüfungen abgelegt werden können. Vorabiturklausuren müssen gegebenenfalls unmittelbar nach den Osterferien nachgeholt werden. Für Schülerinnen und Schüler in der dualen Ausbildung sowie in Praktika beschränkt sich die Maßnahme auf den Ausfall des Unterrichts. Sie haben in ihrem Unternehmen zu erscheinen. Auf Beschluss des Landes NRW gilt außerdem, dass Lehrerinnen und Lehrer sich am kommenden Montag und Dienstag in der Schule einfinden sollen, um im Kollegium nötige Absprachen zu treffen. Einzelheiten regelt die Schulleitung. Danach erfüllen sie ihre Dienstaufgaben soweit möglich im Home-Office. Auch Erzieherinnen und Erzieher haben dem Beschluss des Landes NRW nach zur Arbeit zu erscheinen.
Veröffentlicht: Samstag, 14.03.2020 17:23