
Kreis Viersen weitet Maskenpflicht aus
Der Kreis Viersen hat in Absprache mit seinen Städten und Gemeinden eine strengere Maskenpflicht beschlossen. Sie gilt ab Samstag (24.10.) auf belebten Plätzen und in Einkaufsstraßen. Auslöser ist die steigende Zahl der Corona-Fälle. Im Kreis Viersen gilt deshalb die Gefährdungsstufe 1.
Veröffentlicht: Freitag, 23.10.2020 14:26
Die Maskenpflicht in der Öffentlichkeit fällt in jeder Stadt unterschiedlich aus. In Brüggen, Nettetal, Niederkrüchten und Schwalmtal ist sie zeitlich begrenzt. Kempen, Tönisvorst und Viersen setzen dagegen auf eine dauerhafte Maskenpflicht an belebten Orten. Unterdessen bereitet sich der Kreis Viersen auf die Corona-Gefährdungsstufe 2 vor. Die gilt ab einer Inzidenz von 50, an der der Kreis jetzt schon kratzt. Dann gelten wie auch schon in Krefeld strengere Schutzmaßnahmen.
Übersicht: Hier gilt die erweiterte Maskenpflicht:
- Brüggen: freitags 14 Uhr bis sonntags 19 Uhr, Borner Straße Hausnummer 1-13 sowie 4 -14, Klosterstraße Hausnummer 14-78 sowie 15-81, Bruchstraße 1-9 sowie 2-10
- Kempen: keine zeitliche Einschränkung, Altstadt Kempens innerhalb des Innenstadt-Rings: Thomasstraße, Burgwall, Möhlenwall, Tiefstraße, Kuhstraße, Burgstraße, Spülwall, Wambrechiestraße, Orsaystraße, Judenstraße, Hessenwall, Donkwall, Engerstraße, Neustraße, Rabenstraße, Klosterstraße, Studentenacker, Ellenstraße, Umstraße, Buttermarkt, Moosgasse, Schulstraße, Acker, Heilig-Geist-Straße, Franziskanerstraße, Kirchgasse, Kirchstraße, An Sankt Marien, Am Propsteigarten, Patersgasse, Alte Schulstraße, Oelstraße, Postgasse, Heinrich-Reck-Gasse, Peterstraße, Arnold-Janssen-Straße, Viehmarkt, Bockengasse sowie die Parkplätze P1 – P5, P8 – P10, P12 – P15, P17
- Nettetal: montags bis samstags von 7 bis 22 Uhr, Ludbach-Passage Lobberich
- Niederkrüchten und Schwalmtal: freitags bis sonntags sowie an Feiertagen in der Zeit von 10 bis 19 Uhr für alle öffentlichen Wege und Plätze im Uferbereich des Hariksees - Gützenrather Bruch - Mühlrather Hof - Parkplatz an der Mühlrather Mühle - Am Wildpfad - Parkplatz Harikseestraße – Harikseeweg
- Tönisvorst: keine zeitliche Einschränkung, St.Tönis: Hochstraße – Rathausplatz – Wirichs-Jätzke; Vorst: Markt
- Viersen: keine zeitliche Einschränkung, Hauptstraße von der Dülkener Straße bis zur Heierstraße - Bahnhofstraße von der Hauptstraße bis zum Casinogarten - Rathausgasse