
Kreis Viersen weist auf Schutzzeit für Gehölze hin
Wer zu Hause seine Hecke zurückschneiden möchte, ohne ein Bußgeld zu riskieren, sollte das in den nächsten Tagen machen. Ab 1. März beginnt die sogenannte Schutzzeit für Gehölze.
Veröffentlicht: Freitag, 24.02.2023 13:26
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Darauf weist der Kreis Viersen hin. Bis Ende September dürfen dann zum Beispiel Hecken oder Bäume nicht entfernt oder stark gestutzt werden. Das alles zum Schutz der Natur. So soll verhindert werden, dass Nester oder Höhlen beschädigt werden. Denn viele Tiere beginnen nun mit dem Brüten oder der Aufzucht ihres Nachwuchses. In den nächsten Monaten dürfen deshalb nur kleinere Korrekturen an Bäumen oder Hecken vorgenommen werden. Vereinzelte Ausnahmen sind möglich. Verstöße will der Kreis Viersen mit Bußgeldern ahnden.
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