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Kreis Viersen verlängert Quarantänezeit
Kommunen in NRW können eine längere Quarantänezeit als die in der Corona-Schutzverordnung vorgeschriebenen 14 Tage anordnen. Darauf greift jetzt der Kreis Viersen zurück.
Veröffentlicht: Montag, 12.04.2021 12:34
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Alle Menschen, die mit einem Corona-Infizierten in einem Haus oder einer Wohnung zusammenleben und sich nicht isolieren können, müssen jetzt maximal 28 Tage in Quarantäne. Als Grund für die verlängerte Quarantänezeit nennt der Kreis die Mutationen des Virus. Jeder zweite Infizierte im Kreis trage aktuell eine Virusvariante in sich.
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