
Kreis Viersen übernimmt Abfallentsorgung
Ab 2025 übernimmt der Kreis Viersen die Abfallentsorgung für Tönisvorst, Schwalmtal und Niederkrüchten. Änderungen bei Gebühren und Berechnungsgrundlagen stehen an.
Veröffentlicht: Donnerstag, 05.12.2024 05:15
Anfang Januar erhalten alle betroffenen Haushalte Informationsschreiben. Die Gebührenbescheide werden im April 2025 erwartet. Die Abfuhrtage bleiben laut dem Kreis Viersen überall gleich. Aufgrund gestiegener Entsorgungskosten wird die Abfuhr aber voraussichtlich teurer.
Was sich in Tönisvorst ändert
Bisher gab es eine Grundgebühr, die sich aus der Größe der im Haushalt vorhandenen grauen, braunen und grünen Abfallgefäßen ergeben hat. Hinzu kam eine Leistungsgebühr, die sich aus der Anzahl der durchgeführten Entleerungen und dem jeweils bei der Entleerung gemessenen Müll-volumen errechnet hat. Mit Beginn des zum 1. Januar 2025 neu vergebenen Auftrags zur Sammlung und Transport der Abfälle entfällt das Volumenmesssystem. Zur Sammlung der Abfälle wird weiterhin die Firma Städtereinigung Gerke eingesetzt.
Die neue Gebührensystematik sieht vor, dass ab Januar unverändert eine Grundgebühr anfällt, die jedoch nur noch von der Größe der grauen Restmülltonne abhängt. In dieser Grundgebühr ist eine bestimmte Anzahl an Mindestentleerungen der Restmülltonne enthalten. Wird das Restmüllgefäß häufiger zur Abfuhr bereitgestellt, als die Anzahl der vorgesehenen Mindestentleerungen betragen, wird pro zusätzlicher Entleerung eine separate Leistungsgebühr fällig. Das jeweils eingefüllte Müllvolumen ist für die Bemessung der Gebühr künftig unerheblich. So kann durch das Bereitstellungsverhalten und eine gute Abfalltrennung die Höhe der Abfallgebühr unverändert beeinflusst werden, wobei unerwünschte Fehlanreize beseitigt werden.
In der Grundgebühr eines Restmüllgefäßes ist ab Januar die kostenfreie Bereitstellung und Entleerung jeweils einer braunen Biotonne sowie einer grünen Papiertonne enthalten. Die bisherige Gebühr für die braune Biotonne und die grüne Papiertonne entfällt, unabhängig davon, wie oft diese Gefäße zur Abholung bereitgestellt werden.
Was sich in Schwalmtal und Niederkrüchten ändert
Bisher ist in Schwalmtal und Niederkrüchten die Abfallgebühr von der Anzahl der Personen pro angeschlossenem Haushalt (Einwohnermaßstab) abhängig gewesen. Hierbei ist pro gemeldeter Person eine festgelegte pauschale Abfallgebühr fällig geworden. Durch diese Systematik hat beispielsweise eine 240 Liter Restmülltonne für einen Vier-Personen-Haushalt weniger gekostet als für einen Sechs-Personen-Haushalt, obwohl beide Haushalte die gleiche Abfallmenge entsorgen konnten.
Künftig wird die Gebühr in Abhängigkeit von der Größe des jeweils genutzten grauen Restmüllgefäßes festgesetzt, unabhängig von der angeschlossenen Personenzahl. Gleichsam wird auf Basis eines pro Einwohnenden und pro Woche festgelegten Mindestvolumens die Größe des kleinstwählbaren grauen Müllgefäßes bestimmt. Bezüglich der braune Biotonne und der blauen Papiertonne ergeben sich durch die Umstellung keine Änderungen.
Auch in den beiden Gemeinden ist die Sammlung und der Transport der Abfälle europaweit ausgeschrieben und neu vergeben worden. Die Sammlung von Bio- und Restmüll erfolgt ab dem 1. Januar 2025 durch die in Brüggen ansässige Firma Lankes Entsorgung. Für die Entleerung der Papiertonnen ist die EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein zuständig und die Abholung der übrigen Abfälle, wie Sperrmüll oder die Grün-Bündel, erfolgt ab dem Jahreswechsel durch die Firma Drekopf Entsorgung mit Sitz in Erkelenz.