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Kreis Viersen: Sondersitzung zum Wahl-Eklat nötig
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Kreis Viersen: Sondersitzung zum Wahl-Eklat nötig

Der Kreistag in Viersen wird sich in einer Sondersitzung mit der letzten Landratswahl befassen müssen. Nötig wird das wegen eines Urteils des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts. Das hatte nach einer Klage der Linken entschieden, dass die Wahl von 2020 wegen verdeckter Wahlwerbung wiederholt werden muss.

Veröffentlicht: Mittwoch, 30.03.2022 04:10

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Landrat Andreas Coenen hält das Gerichtsurteil für falsch. Er selbst kann nicht in Berufung gehen - dafür aber die Kreisverwaltung. Sie muss das dem Kreistag vorschlagen - und dafür braucht es eine Sondersitzung. Wann diese stattfinden kann, ist unklar. Man müsse erst das schriftliche Urteil des Verwaltungsgerichts abwarten, heißt es von der Kreisverwaltung. Sie hatte eine Woche vor der Wahl eine vierseitige Anzeige mit kommunalen Themen geschaltet, in der der amtierende und später auch wiedergewählte Landrat mehrmals zu Wort kam. Laut Gericht hätte sich der Kreis aber neutral verhalten müssen.

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