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Kreis Viersen erinnert an Regeln für Sperrmüll
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Kreis Viersen erinnert an Regeln für Sperrmüll

Im Kreis Viersen gibt es Ärger bei der Sperrmüllabholung. In Schwalmtal, Niederkrüchten und Tönisvorst werden laut Abfallbetrieb oft falsche Abfälle dazugestellt.

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Probleme bei Sperrmüll in drei Kommunen

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Der Abfallbetrieb des Kreises Viersen erinnert in Schwalmtal, Niederkrüchten und Tönisvorst an die Regeln für Sperrmüll. Hintergrund sind nach Angaben des Kreises immer wieder falsch bereitgestellte Abfälle. Das führe zu Verzögerungen bei der Abholung. Betroffen sind laut Kreisverwaltung vor allem Termine, bei denen zusätzliche oder ungeeignete Gegenstände zum Sperrmüll gelegt werden. Die Hinweise richten sich deshalb an alle Haushalte in den drei Kommunen.

Zum Sperrmüll zählen bewegliche Gegenstände aus privaten Haushalten, die nicht in die Restmülltonne passen und bei einem Umzug in der Regel mitgenommen würden. Dazu gehören zum Beispiel Möbel, Matratzen oder Lattenroste. Die einzelnen Teile dürfen dabei nicht länger als zwei Meter sein. Außerdem dürfen sie nicht in Säcken oder Kartons verpackt werden. Laut Abfallbetrieb hilft eine korrekte Bereitstellung dabei, den Ablauf für alle Beteiligten zu erleichtern.

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Was nicht zum Sperrmüll gehört

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Nicht mitgenommen werden laut Kreis unter anderem Restmüll, Verpackungen und kleinere Gegenstände in Säcken, Tüten oder Kartons. Auch Bau- und Renovierungsabfälle wie Parkett, Laminat oder Teppichboden gehören nicht dazu. Das gilt ebenso für Autoteile, Reifen, Batterien und andere gefährliche Abfälle. Elektrogroßgeräte zählen ebenfalls nicht zum Sperrmüll und müssen gesondert angemeldet werden. Gegenstände aus Glas, etwa Spiegel oder Schranktüren mit Glaseinsatz, werden aus Gründen des Arbeitsschutzes ebenfalls nicht mitgenommen.

Der Leiter des Abfallbetriebs, Christian Böker, weist darauf hin, dass falsche Beistellungen nicht nur den Ablauf verzögern, sondern sich auch negativ auf das Stadtbild auswirken. Nach Angaben des Kreises müssen nicht mitgenommene Abfälle anschließend vom Verursacher selbst ordnungsgemäß entsorgt werden. Für kleinere Restabfälle gibt es laut Kreis auch zusätzliche Restabfallsäcke. Damit soll verhindert werden, dass ungeeignete Gegenstände einfach zum Sperrmüll gestellt werden.

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Anmeldung und Zeiten sind wichtig

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Sperrmüll darf nur nach vorheriger Anmeldung zur Abholung bereitgestellt werden. Je nach Wohnort ist das laut Kreis online, telefonisch oder über die Abfall-App möglich. Pro Termin werden maximal drei Kubikmeter Sperrmüll abgeholt. Größere Mengen, etwa bei Haushaltsauflösungen oder Entrümpelungen, gehören nicht zur regulären Sperrmüllabfuhr. In solchen Fällen verweist der Kreis zum Beispiel auf private Containerdienste.

Wichtig ist außerdem der richtige Zeitpunkt. Sperrmüll darf erst am Vorabend des Abholtermins oder am Abholtag selbst bis spätestens 6 Uhr morgens herausgestellt werden. Er soll auf dem öffentlichen Gehweg oder einem dafür vorgesehenen Stellplatz liegen, ohne Wege und Zufahrten unnötig zu blockieren. Holz und übriger Sperrmüll müssen getrennt voneinander bereitgestellt werden, weil Holz separat eingesammelt und verwertet wird. Damit will der Kreis Viersen die Abholung in Schwalmtal, Niederkrüchten und Tönisvorst reibungsloser machen.

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