
Kreis Viersen begrüßt OVG-Urteil zu Kiesabbau
Eine Ausweitung des Kiesabbaus zum Beispiel am Niederrhein ist nicht rechtens. Das hat am Dienstag (03.05.) das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden. Geklagt hatte unter anderem der Kreis Viersen. Er reagierte erleichtert auf das Urteil.
Veröffentlicht: Mittwoch, 04.05.2022 04:35
Zwar sei der Abbau von Kies wichtig für die Wirtschaft. Allerdings dürften die Kiesgebiete nicht ausgebeutet werden, sagt der Kreis Viersen. Man müsse auch Anwohner, die Landwirtschaft und den Naturschutz berücksichtigen. Die Planungszeiträume für den Kiesabbau waren im Landesentwicklungsplan von 20 auf 25 Jahre verlängert worden. Das sei aber nicht mit anderen öffentlichen und privaten Belangen abgewogen worden, heißt es in der Begründung der Richter. Fraglich sei auch, ob eine Verlängerung des Kiesabbaus für die Bevölkerung notwendig sei und wie viel Fläche dafür benötigt werde, so das Gericht.