Krefelder Zoo: Erstes Urteil zum Affen-Diebstahl
Veröffentlicht: Freitag, 29.04.2022 07:39
Im Prozess um den Diebstahl von seltenen Affen aus dem Krefelder Zoo ist jetzt einer der Angeklagten freigesprochen worden. Ihm war vorgeworfen worden, drei goldene Löwenäffchen im Juli 2015 gestohlen zu haben

Die Tat konnte ihm aber nicht nachgewiesen werden. Er wurde allerdings für den Diebstahl einer Schildkröte aus dem Duisburger Zoo zu einer Geldstrafe von insgesamt 2.400 Euro verurteilt. Der Prozess um den Affen-Diebstahl in Krefeld ist damit aber noch nicht zu Ende: Der Hauptangeklagte, war krank und ist deshalb nicht zur Verhandlung erschienen. Er soll den Diebstahl beuftragt und die Affen schwer misshandelt haben. Das Verfahren gegen ihn wird zu einem anderen Zeitpunkt fortgesetzt.