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Krefelder ersticht Stiefvater: U-Haft angeordnet
Der Haftrichter hat gegen einen 64-jährigen Haftbefehl erlassen. Er soll seinen Stiefvater erstochen haben.
Veröffentlicht: Donnerstag, 15.12.2022 15:22
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Der 64-Jährige, der seinen Stiefvater gestern in eine Krefelder Wohnung erstochen haben soll, bleibt in U-Haft. Das hat die Polizei mitgeteilt. Demnach hat der Haftrichter Haftbefehl wegen Totschlags erlassen. Die Tat war heute morgen bekannt geworden. Zu den Hintergründen ermittelt eine Mordkommission. Bekannt ist, dass der 64-jährige selbst den Notruf alarmiert hatte. Dabei erwähnt er, dass er seinen Stiefvater umgebracht habe. Der 64-jährige ließ sich widerstandslos festnehmen.
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