Krefeld zieht die Notbremse - was gilt jetzt?

Die Stadt Krefeld liegt mit Stand heute (16.04) bei einer Inzidenz deutlich über 200. Der Krisenstab hat deswegen heute nochmal beraten und weitere Maßnahmen für Krefeld beschlossen:


© Stadt Krefeld

Wir aktualisieren den Artikel fortlaufend!!

Oberbürgermeister Frank Meyer:

Wir müssen mit dem Krisenstab die Gesundheit der Krefelder gewährleisten. Und wenn sich unser Verhalten jetzt nicht ändert, dann kriegen wir Schwierigkeiten.

Deutliche Einschränkungen für Krefelder

Ausgangssperren

Der Krisenstab hat sich dafür entschieden, eine Ausgangssperre einzurichten. Diese gilt zwischen 21 und 5 Uhr. In dieser Zeit sollen Krefelder ab Montag nur noch mit triftigem Grund (Arbeit, Pflege, Versorgung von Haustieren) Ihre Häuser verlassen dürfen. Für Arbeitnehmer ist hierfür eine Bescheinigung des Arbeitgebers mitzuführen. Sicher ist diese Ausgangssperre dann, wenn sie in einer Allgemeinverfügung festgehalten wurde.

Schulen und Kitas

Die Krefelder Schulen bleiben auch ab dem 19. April im Distanzunterricht. Für alle SchülerInnen bedeutet das: Sie lernen von zuhause aus. Wie lange die Stadt das so machen möchte, ist bisher unklar. Nur für Abschlussklassen gibt es eine Ausnahme. Die dürfen in die Schulen.


Die Kitas bleiben im eingeschränkten Regelbetrieb. Zehn Stunden weniger und geschlossene Gruppen, bedeutet das aktuell. Man gehe davon aus, dass das Land NRW in der kommenden Woche weitere Regelungen beschließt. Dem wolle man jetzt nicht vorgreifen, so die Stadt. Eigentlich würde es Stadtdirektor Markus Schön begrüßen, dass bei solchen Inzidenzzahlen auch die Kitas in den Notbetrieb umstellen.

Der Einzelhandel

Der Krefelder Einzelhandel darf kein Click and Meet mehr anbieten.

Das Einkaufen mit Termin und Schnelltest ist damit nicht mehr erlaubt. Click and Collect bleibt allerdings bestehen. Die Aussetzung der Parkgebühren wird ebenfalls bis mindestens 26. April verlängert

Ausweitung der Maskenpflicht

Ab Montag wird zudem die Maskenpflicht ausgeweitet. So gilt zwischen 5 - 21 Uhr auch eine Maskenpflicht in öffentlichen Grünanlagen. In hochfrequentieren Parks, rund um den Elfrather See, am Rheindamm Uerdingen und am Stadtwald. Wo genau die Maskenpflicht gilt, das fasst die Stadt Krefeld auch nochmal in einer Allgemeinverfügung zusammen.

Kultureinrichtungen

Alle Kultureinrichtungen bleiben geschlossen. Mit Ausnahme der Mediothek in Krefeld. Diese darf das Abhol- und Auslieferungskonzept, sowie die Rückgabe anbieten. Ein Einlass ist allerdings ebenfalls untersagt.


Sport

Sportliche Aktivitäten sind so erlaubt, wie sie auch aktuell von der Stadt genehmigt wurden. Sportvereine, die eine Genehmigung haben, dürfen diese auch vorerst behalten.


Krefelder Zoo

Für den Krefelder Zoo wird es vorerst keine städtische Regelung durch eine Allgemeinverfügung geben. Allerdings wird der Zoo in eigener Zuständigkeit kurzfristig eine Maskenpflicht im Zoo entscheiden. Wann genau das der Fall ist, ist noch unklar.

Verstärkte Kontrollen

Die Stadt Krefeld wird die Kontrollen unter anderem durch den Kommunalen Ordnungsdienst weiter verstärken. Zudem sollen auch die angeordneten Quarantänen stichprobenartig kontrolliert werden. Bisher wurde das nur im Verdachtsfall getan.