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Krefeld: Dreieinhalb Jahre Haft nach Raserunfall
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Krefeld: Dreieinhalb Jahre Haft nach Raserunfall

Nach dem tödlichen Raserunfall in Krefeld ist jetzt das Urteil gefallen. Ein Häftling aus der JVA Moers-Kapellen muss für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis.

Veröffentlicht: Dienstag, 07.07.2026 03:47

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Krefeld: Urteil nach tödlichem Raserunfall

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Das Amtsgericht Krefeld hat einen 53-jährigen Mann zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts war er im Dezember 2025 mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs. In einer Kurve verlor er die Kontrolle über sein Auto und prallte frontal in den Wagen einer 70-jährigen Frau. Die Frau starb noch an der Unfallstelle. Das Gericht verurteilte den Mann wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge. Das Urteil ist nach Angaben der dpa noch nicht rechtskräftig, weil die Verteidigung Berufung angekündigt hat.

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Bezug zur JVA Moers-Kapellen

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Der Mann befand sich zum Zeitpunkt des Unfalls im offenen Vollzug in der JVA Moers-Kapellen. Das bedeutet, dass Gefangene die JVA tagsüber unter bestimmten Bedingungen verlassen dürfen. Laut dpa verbüßte der 53-Jährige damals eine Strafe wegen Insolvenzverschleppung und einer nicht bezahlten Geldstrafe als Ersatzfreiheitsstrafe. Nach dem tödlichen Unfall wurde er vom offenen in den geschlossenen Vollzug verlegt. Damit muss er seine Haft nun unter strengeren Bedingungen fortsetzen.

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So begründete das Gericht das Urteil

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Nach den Feststellungen des Gerichts war der Mann deutlich zu schnell unterwegs. Ein Unfallgutachter kam laut dpa zu dem Ergebnis, dass der Wagen vor dem Zusammenstoß zuletzt mit etwa 110 Stundenkilometern unterwegs war. Der 53-Jährige verlor auf trockener Fahrbahn in einer Kurve die Kontrolle und stieß mit dem entgegenkommenden Kleinwagen der Frau zusammen. Neben der Haftstrafe verhängte das Gericht auch eine vierjährige Sperre für den Führerschein. Der Antrag der Staatsanwaltschaft wurde damit erfüllt.

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Verfahren noch nicht abgeschlossen

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Vor Gericht hatte der Angeklagte die Tat eingeräumt. Sein Verteidiger hielt laut dpa eine Bewährungsstrafe für ausreichend. Das Schöffengericht folgte dieser Einschätzung aber nicht. Stattdessen entschied das Gericht auf eine weitere Haftstrafe von dreieinhalb Jahren. Weil die Verteidigung Berufung angekündigt hat, ist das Urteil derzeit noch nicht rechtskräftig.

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