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KR: Wählerverzeichnis öffentlich einsehbar
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KR: Wählerverzeichnis öffentlich einsehbar

In etwa drei Wochen steht die Landtagswahl in NRW an. Wählen können aber nur diejenigen, die auch im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Das ist ab heute öffentlich einsehbar. Darauf macht die Stadt Krefeld aufmerksam. Wer keinen Wahlschein erhalten hat, kann so die Daten und Informationen im Wählerverzeichnis überprüfen und Einspruch einlegen. Das geht bis zum kommenden Freitag (29.04.) um 13 Uhr, entweder schriftlich oder mündlich im Briefwahlbüro im Stadthaus auf dem Konrad-Adenauer Platz. Zur Landtagswahl am 15. Mai sind rund 159.000 Krefelderinnen und Krefelder wahlberechtigt.

Veröffentlicht: Montag, 25.04.2022 09:19

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