
KR: Maskenpflicht auch für Grundschüler
Ab Montag (16.11.) gilt an den Krefelder Grundschulen eine Maskenpflicht im Unterricht. Das hat der Krisenstab entschieden. Die Bezirksregierung hat dieser Entscheidung der Stadtverwaltung zugestimmt. Der Beschluss soll ab heute (13.11.) rechtskräftig sein.
Veröffentlicht: Freitag, 13.11.2020 12:56
Nur für 10-minütige Essenspausen dürfen die Masken abgenommen werden. Ausgenommen sind Förderschulen. Auch beispielsweise an inklusiven Grundschulen sind Ausnahmen möglich. Diese Maßnahme sei wichtig, um den Präsenzunterricht auch in den Grundschulen aufrecht zu erhalten, heißt es von der Stadtverwaltung. Denn zuletzt mussten für einen einzigen Corona-Fall in der Grundschulklasse etwa 40 Menschen in Quarantäne. Mit Maskenpflicht, wie in den Klassen an den weiterführenden Schulen, ist das Verhältnis etwa 1 zu 9. Wie mit Verstößen umgegangen wird, können die Schulen selbst entscheiden.