
© SYMBOLBILD | yanadjan - stock.adobe.com
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Kooperation gegen Kindeswohlgefährdung
Kinder im Kreis Viersen sollen noch besser vor Vernachlässigung und sexueller Gewalt geschützt werden. Dazu haben die Jugendämter im Kreis Viersen und die Kreispolizei eine neue Kooperationsvereinbarung geschlossen. Sie legt unter anderem fest, in welchen Fällen eine Behörde unaufgefordert die andere informiert. Die Polizei benachrichtigt zum Beispiel bei häuslicher Gewalt, fortlaufenden Alkoholexzessen und Drogenkonsum der Sorgeberechtigten oder eines Kindes oder Jugendlichen die Jugendhilfe. Umgekehrt informieren die Jugendämter die Polizei, wenn deren sofortiges Handeln erforderlich ist, um zum Beispiel das Kindeswohl zu sichern.
Veröffentlicht: Donnerstag, 19.05.2022 03:05
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