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Konsequenzen in Fleischbetrieb
Nach mehreren Corona-Ausbrüchen in Fleischbetrieben in NRW, zieht der Kreis Viersen Konsequenzen. Im Rahmen einer neuen Allgemeinverfügung dürfen jetzt nur noch Betreiber und Mitarbeiter von Fleischbetrieben in die Schlachtstätten.
Veröffentlicht: Dienstag, 07.07.2020 03:03
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Verkaufseinrichtungen müssen abgetrennt von anderen Räumen sein. Lieferanten oder Dienstleister, wie zum Beispiel Handwerker sind von dem Betretungsverbot ausgenommen. Mit der Maßnahme soll die Verbreitung des Coronavirus weiter verringert werden. Eine Schließung der Einrichtungen ist derzeit nicht erforderlich, heißt es vom Kreis.
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