
Klage gegen Lockdown
Das NRW-Oberverwaltungsgericht muss sich mit dem Corona-Lockdown beschäftigen. Der Hotel- und Gaststättenverband Nordrhein hat zusammen mit zwei Betroffenen aus der Branche gegen die Einschränkungen geklagt. Sie wollen, dass die Verhältnismäßigkeit des Lockdowns überprüft wird.
Veröffentlicht: Donnerstag, 11.03.2021 16:28
Weil immer mehr Schnelltests angeboten werden, würden auch die Corona-Fallzahlen automatisch steigen. Eine Öffnungsperspektive rücke damit immer weiter in die Ferne. Das Gastgewerbe trage nicht maßgeblich zu einer Ausbreitung des Virus bei. Die Branche verfüge über gute Hygienekonzepte - und trage nicht maßgeblich zu einer Ausbreitung des Virus bei. Das habe auch gerade erst eine Studie des RKI bewiesen, sagt der DEHOGA. Die Kläger fordern deshalb, dass der Lockdown besser an die aktuellen Entwicklungen angepasst wird. Trotz fehlender Einnahmen fallen dem Gastgewerbe weiterhin hohe Kosten, wie Löhne und Mieten, an. Bundesweit verzeichnet die Branche einen Umsatzverlust in zweistelliger MIlliarden-Höhe.