
Kirchliche Arbeitsrecht-Reform am Niederrhein Alltag
Ein zweites Mal heiraten oder eine gleichgeschlechtliche Ehe eingehen: Beides soll künftig kein Grund mehr gegen eine Beschäftigung bei einem katholischen Träger sein.
Veröffentlicht: Mittwoch, 23.11.2022 13:08
Das hat die Deutsche Bischofskonferenz jetzt mitgeteilt - und eine Neufassung des kirchlichen Arbeitsrechts angekündigt. Allerdings soll diese Regelung nur für Menschen gelten, die noch nicht aus der Kirche ausgetreten sind. Die Reform des kirchlichen Arbeitsrechts muss jedes Bistum in Deutschland einzeln umsetzen. Das Bistum Aachen, das auch für Krefeld und den Kreis Viersen zuständig ist, will die neuen Regelungen zügig umsetzen, heißt es auf Welle Niederrhein-Nachfrage. Die Krefelder Caritas ist da allerdings ihrer Zeit voraus: Dort sind eine Wiederheirat oder eine gleichgeschlechtliche Ehe schon länger kein Kündigungsgrund mehr. Außerdem war die Caritas Unterzeichner der Initiative "Out in Church", bei der sich Mitarbeiter der katholischen Kirche öffentlich geoutet haben.