
Kinderfreizeitbonus kann nun beantragt werden
Familien mit geringem Einkommen bekommen einmalig einen Kinderfreizeitbonus. Darauf macht unter anderem die Stadt Viersen aufmerksam.
Veröffentlicht: Freitag, 06.08.2021 16:24
Der Bonus liegt bei 100 Euro pro Kind und ist Teil des Landesprogramms "Aufholen nach Corona". Anspruch auf den Kinderfreizeitbonus haben Familien mit Kindern unter 18 Jahren, die bestimmte Sozialleistungen erhalten haben. Das sind beispielsweise Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, also der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Aber auch Familien die Sozialhilfe beziehen, können den Freizeitbonus für ihre Kinder bekommen. In der Regel wird der Kinderfreizeitbonus automatisch ausgezahlt. Wer Wohngeld oder Sozialhilfe erhält, muss den Bonus aber bei der Familienkasse beantragen. Außerdem gibt es für diese Familien eine kostenlose Service-Hotline: 0800 4555543.