Keine Gefängnisstrafe für Bierkrug-Attacke

Das Amtsgerichts Krefeld hat einen 28-jährigen Willicher freigesprochen und das Verfahren gegen seinen 26-jährigen Bekannten fallen gelassen. Beide waren wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt.


© NGG

Beim Schiefbahner Oktoberfest 2017 sollen sie einem 50-jährigen Mann aus Essen den Hut gestohlen und dadurch mit ihm in Streit geraten sein. Der 28-Jährige soll dem Mann einen leeren Bierkrug auf den Kopf gehauen haben. Danach sollen beide auf den Mann, der am Boden lag, eingetreten und ihn geschlagen haben. Da beide Angeklagten die Tat bestritten und auch die Personenbeschreibungen der Täter sowie der beschriebene Tathergang nicht übereinstimmten, müssen beide Angeklagten nicht ins Gefängnis.

Weitere Meldungen