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Jugendstrafen nach Bandendiebstählen im Kreis Viersen
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Jugendstrafen nach Bandendiebstählen im Kreis Viersen

Nach schweren Bandendiebstählen im Kreis Viersen und der Region sind drei Jugendliche zu Jugendstrafen von bis zu zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden.

Veröffentlicht: Donnerstag, 22.01.2026 05:26

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Nach einer Serie schwerer Bandendiebstähle sind drei Jugendliche aus dem Kreis Viersen zu Jugendstrafen von bis zu über zwei Jahren verurteilt worden. Das hat die Polizei mitgeteilt. Das Urteil fällte das Schöffengericht in Mönchengladbach.

Die Taten hatten sich über die Jahre 2024 und 2025 erstreckt und betrafen neben dem Kreis Viersen auch Mönchengladbach sowie den Kreis Kleve.

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Einbrüche in Firmen, Werkstätten und Gastronomie

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Laut Gerichtsunterlagen waren die Jugendlichen beziehungsweise Heranwachsenden im Alter von 17 bis 20 Jahren mehrfach gewaltsam in Firmen, Werkstätten und Gastronomiebetriebe eingebrochen. Dabei erbeuteten sie vor allem Bargeld, Tresore und Fahrzeuge.

Vor Gericht zeigten sich alle Angeklagten vollumfänglich geständig. Angeklagt waren insgesamt vier junge Männer aus dem Kreis Viersen.

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Urteile mit und ohne Bewährung

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Ein 20-jähriger Angeklagter wurde zu einer Einheitsjugendstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Ein 17-Jähriger erhielt eine Jugendstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Bei einem weiteren, 18-jährigen Angeklagten setzte das Gericht ebenfalls die Jugendstrafe zur Bewährung aus.

Das Verfahren gegen den vierten Angeklagten wurde gegen die Zahlung einer Geldauflage eingestellt.

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