
Hohe Haftstrafen für Kefelder nach Drogenprozess
Im Prozess um groß angelegten Drogenhandel mit Bezug nach Krefeld ist jetzt das Urteil gefallen. Das Landgericht Düsseldorf verhängte hohe Haftstrafen wegen Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.
Veröffentlicht: Montag, 23.03.2026 14:40
Im Verfahren vor dem Landgericht Düsseldorf ist am Montag (23.3.) das Urteil gegen zwei Angeklagte gefallen. Einer der Angeklagte aus Düsseldorf wurde wegen Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilt. Teilweise sah das Gericht dabei auch eine Tateinheit mit der Einfuhr von Betäubungsmitteln. Dafür wurde gegen ihn eine Freiheitsstrafe von neun Jahren und elf Monaten verhängt. Vom Vorwurf der Verabredung zum Mord wurde er freigesprochen.
Auch der Angeklagte aus Krefeld wurde verurteilt. Nach Gerichtsangaben erhielt er wegen Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge eine Freiheitsstrafe von neun Jahren und drei Monaten.
Rolle der beiden Angeklagten
Nach den vorliegenden Informationen hatte der Düsseldorfer die Taten rund um den Handel mit Betäubungsmitteln gestanden. Den Vorwurf der Verabredung zum Mord hatte er nicht eingeräumt. In diesem Punkt ist er nun freigesprochen worden.
Der Krefelder Angeklagte war nach den vorliegenden Angaben teilweise geständig. Welche Teile der Vorwürfe er eingeräumt hat, ist nicht näher ausgeführt worden. Fest steht aber, dass auch er wegen Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilt wurde. Das Strafmaß liegt bei neun Jahren und drei Monaten. Ob gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt werden, ist aktuell noch nicht bekannt.
Hintergrund zum Fall aus dem Jahr 2025
Laut damaliger Anklage sollen die beiden seit März 2020 Drogen zwischen dem Iran, der Türkei, den Niederlanden, Albanien und Deutschland geschmuggelt und verkauft haben. Dabei ging es nach den damaligen Angaben um Heroin, Crystal Meth, Kokain und Ecstasy-Pillen. Die Anklage sprach außerdem von Einnahmen in Höhe von mehreren Hunderttausend Euro.
Zusätzlich stand auch der Vorwurf des Waffenhandels im Raum. Dem Düsseldorfer Angeklagten wurde außerdem vorgeworfen, einen Mord in Auftrag gegeben zu haben. Nach dem jetzt vorliegenden Urteil wurde er vom Vorwurf der Verabredung zum Mord jedoch freigesprochen.