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Höchststrafe für tödlichen Messerangriff bleibt
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Höchststrafe für tödlichen Messerangriff bleibt

Im Herbst 2020 wurde in Dresden ein Mann aus Krefeld bei einem Messerangriff tödlich verletzt. Sein Lebenspartner überlebte den Angriff knapp. Jetzt ist die Verurteilung des Täters zur Höchststrafe rechtskräftig. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden.


Veröffentlicht: Dienstag, 15.02.2022 15:16

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Damit hat der Bundesgerichtshof die Revision des Täters verworfen. Das Oberlandesgericht hatte den Mann im Mai 2021 wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu lebenslanger Haft verurteilt. Außerdem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Der Verurteilte galt als islamistischer Gefährder. Er hatte das homosexuelle Paar auf offener Straße mit einem Messer angegriffen. Als Hintergrund der Tat gaben die Richter am Oberlandesgericht Dresden religiöse Verblendung an.

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