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Historische Entlastung für Städte und Gemeinden in NRW
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Historische Entlastung für Städte und Gemeinden in NRW

Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt rund 8,9 Milliarden Euro kommunaler Altschulden. Auch Grefrath, Tönisvorst und Krefeld profitieren davon.

Veröffentlicht: Mittwoch, 24.12.2025 15:00

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Das Altschuldenentlastungsgesetz Nordrhein-Westfalen (ASEG NRW), das am 18. Juli 2025 in Kraft getreten ist, markiert einen historischen Schritt für die finanzielle Stabilität der Städte und Gemeinden im Land. Mit diesem Gesetz übernimmt das Land rund 8,9 Milliarden Euro kommunaler Verbindlichkeiten, wodurch 167 Kommunen spürbar entlastet werden. Ziel ist es, die kommunale Eigenkapitalbasis zu stärken, die laufenden Haushalte zu entlasten und neue Handlungsspielräume zu schaffen.

Die Bewilligungsbescheide für die anteilige Entschuldung werden am 23. Dezember 2025 durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung verschickt. Jede Kommune profitiert mindestens von einer Mindestquote von 41,1 Prozent ihrer übermäßigen Liquiditätskredite, besonders hoch verschuldete Städte erhalten zusätzlich eine vollständige Übernahme der Kredite oberhalb der Schwelle von 1.500 Euro pro Kopf.

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Übernahmen im Kreis Viersen und in Krefeld:

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Das Land NRW übernimmt jeweils in Grefrath, Tönisvorst und Krefeld etwas über 41 Prozent der Altschulden.

In Grefrath sind das 1.168.628 Euro, in Tönisvorst 2.858.818 Euro und in Krefeld 100.707.531 Euro.

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Wirkung der Schuldübernahme

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Die Entlastung wirkt unmittelbar:

  • Zinsausgaben der Kommunen werden reduziert
  • Kommunales Eigenkapital wird gestärkt
  • Tilgungszahlungen entfallen, wodurch finanzielle Spielräume erweitert werden

Ministerpräsident Hendrik Wüst betont: „Wir geben unseren Städten und Gemeinden wieder Luft zum Atmen und stärken die Handlungsfähigkeit der Kommunen. Wir sind die erste Landesregierung, die das große Problem der kommunalen Altschulden aktiv angeht.“

Auch Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk hebt hervor, dass die Übernahme von rund 8,9 Milliarden Euro eine erhebliche finanzielle Kraftanstrengung sei, die dauerhafte Stabilität und Planungssicherheit auf kommunaler Ebene gewährleiste.

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Hintergrund des Gesetzes

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Das Altschuldenentlastungsgesetz NRW wurde am 9. Juli 2025 vom Landtag beschlossen. Es sieht vor:

  • Entlastung der Kommunen von mindestens der Hälfte der übermäßigen Liquiditätsverbindlichkeiten
  • Spitzenentschuldung für besonders hoch verschuldete Kommunen
  • Freiwillige Teilnahme: Antragstellung bei der NRW.BANK bis 30. November 2025
  • Umsetzung der Übernahme der kommunalen Kreditverträge bis 31. Dezember 2026

Ministerin Ina Scharrenbach erklärte: „Kurz vor Weihnachten können wir ein besonderes Päckchen unter den kommunalen Weihnachtsbaum legen: Mit der Übernahme von fast neun Milliarden Euro kommunaler Verbindlichkeiten stärken wir die Handlungsfähigkeit der Städte und Gemeinden.“

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Ausblick

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Die Entlastung der Kommunen in NRW gilt als größtes Entschuldungsprogramm in der Geschichte des Landes. Sie verschafft den Städten und Gemeinden dringend benötigte Spielräume, um weiterhin in Infrastruktur, Bildung, Soziales und kommunale Dienstleistungen investieren zu können.

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