
Heizkosten-Zähler: Vermieter müssen umrüsten
Bis Ende 2026 müssen Heizkosten- und Warmwasserzähler fernablesbar sein. Haus & Grund warnt Vermieter und Eigentümer vor Zeitdruck.
Veröffentlicht: Dienstag, 10.02.2026 09:30
Bis zum 31. Dezember 2026 müssen in Wohnungen und Häusern alle Heizkosten- und Warmwasserzähler fernablesbar sein. Darauf weist Haus & Grund Rheinland Westfalen noch einmal ausdrücklich hin. Alte Geräte, bei denen Ablesedienste vor Ort Messröhrchen austauschen, sind dann nicht mehr zulässig.
Pflicht betrifft Vermieter und Eigentümer
Verantwortlich für die Umrüstung sind Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften. Grundlage ist die Heizkostenverordnung. Schon seit Dezember 2021 gilt: Neu eingebaute Zähler müssen grundsätzlich fernablesbar sein. Für Kaltwasserzähler besteht diese Pflicht zwar nicht, ein Austausch kann laut Verband aber sinnvoll sein.
Monatliche Verbrauchsinfos für Mieter
Wer jetzt umrüstet, muss eine weitere Vorgabe beachten: Sobald fernablesbare Geräte installiert sind, müssen Mieter monatlich informiert werden. Diese sogenannte unterjährige Verbrauchsinformation kann per Post, E-Mail oder App erfolgen. Enthalten sein müssen unter anderem der Verbrauch des letzten Monats sowie Vergleiche zum Vormonat, zum Vorjahresmonat und zu einem Durchschnittsnutzer.
Übergangsfristen und spätere Ausnahmen
Ältere fernablesbare Geräte, die heutige technische Standards noch nicht erfüllen, dürfen teilweise noch weiter genutzt werden. Ein Austausch ist hier spätestens bis Ende 2031 erforderlich. Haus & Grund vertritt in Nordrhein-Westfalen die Interessen von über 109.000 Eigentümern.