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Heizkosten-Zähler: Vermieter müssen umrüsten
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Heizkosten-Zähler: Vermieter müssen umrüsten

Bis Ende 2026 müssen Heizkosten- und Warmwasserzähler fernablesbar sein. Haus & Grund warnt Vermieter und Eigentümer vor Zeitdruck.

Veröffentlicht: Dienstag, 10.02.2026 09:30

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Bis zum 31. Dezember 2026 müssen in Wohnungen und Häusern alle Heizkosten- und Warmwasserzähler fernablesbar sein. Darauf weist Haus & Grund Rheinland Westfalen noch einmal ausdrücklich hin. Alte Geräte, bei denen Ablesedienste vor Ort Messröhrchen austauschen, sind dann nicht mehr zulässig.

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Pflicht betrifft Vermieter und Eigentümer

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Verantwortlich für die Umrüstung sind Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften. Grundlage ist die Heizkostenverordnung. Schon seit Dezember 2021 gilt: Neu eingebaute Zähler müssen grundsätzlich fernablesbar sein. Für Kaltwasserzähler besteht diese Pflicht zwar nicht, ein Austausch kann laut Verband aber sinnvoll sein.

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Monatliche Verbrauchsinfos für Mieter

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Wer jetzt umrüstet, muss eine weitere Vorgabe beachten: Sobald fernablesbare Geräte installiert sind, müssen Mieter monatlich informiert werden. Diese sogenannte unterjährige Verbrauchsinformation kann per Post, E-Mail oder App erfolgen. Enthalten sein müssen unter anderem der Verbrauch des letzten Monats sowie Vergleiche zum Vormonat, zum Vorjahresmonat und zu einem Durchschnittsnutzer.

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Übergangsfristen und spätere Ausnahmen

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Ältere fernablesbare Geräte, die heutige technische Standards noch nicht erfüllen, dürfen teilweise noch weiter genutzt werden. Ein Austausch ist hier spätestens bis Ende 2031 erforderlich. Haus & Grund vertritt in Nordrhein-Westfalen die Interessen von über 109.000 Eigentümern.

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