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Haftbefehl bei Grenzkontrolle auf der A40 vollstreckt
© Bundespolizei
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Haftbefehl bei Grenzkontrolle auf der A40 vollstreckt

Bei einer Grenzkontrolle auf der A40 bei Niederdorf hat die Bundespolizei einen gesuchten Mann festgenommen. Er muss noch 292 Tage in Haft.

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Grenzkontrolle auf der A40 bei Niederdorf

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Die Bundespolizei hat am späten Mittwochnachmittag, 14. Oktober, einen 34-Jährigen auf der A40 kontrolliert. Die Kontrolle fand an der Anschlussstelle Niederdorf statt. Sie war Teil der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Beamten fest, dass gegen den Mann ein Haftbefehl zur Strafvollstreckung vorlag.

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Verurteilung durch das Amtsgericht Dortmund

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Der Haftbefehl geht auf eine Verurteilung aus dem Jahr 2017 zurück. Das Amtsgericht Dortmund hatte den Mann wegen vorsätzlicher Körperverletzung, vorsätzlichen Führens einer Schusswaffe und Bedrohung verurteilt. Die Gesamtfreiheitsstrafe betrug ein Jahr und neun Monate. Nach Angaben der Bundespolizei sind davon noch 292 Tage offen.

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Von der A40 in die Justizvollzugsanstalt Willich

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Die Bundespolizei nahm den 34-Jährigen bei der Kontrolle auf der A40 fest. Anschließend brachten ihn die Beamten in die Justizvollzugsanstalt Willich. Dort soll er die verbleibenden 292 Tage seiner Freiheitsstrafe verbüßen.

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