
Grefrath: Niershorst: Bezirksregierung prüft Flugerlaubnis
Am Verkehrslandeplatz Grefrath-Niershorst soll der Einsatz größerer Fallschirmspringer-Flugzeuge dauerhaft möglich werden. Unterlagen liegen aus.
Veröffentlicht: Dienstag, 24.02.2026 09:45
Am Verkehrslandeplatz Grefrath-Niershorst soll der Einsatz größerer Fallschirmspringer-Flugzeuge künftig dauerhaft erlaubt werden. Die Flugplatzgemeinschaft Grenzland hat dafür bei der Bezirksregierung Düsseldorf eine Änderungsgenehmigung beantragt.
Bisherige Ausnahmegenehmigungen
Bislang durften Maschinen mit einem Startgewicht von über zwei Tonnen nur mit befristeten Ausnahmegenehmigungen starten, beispielsweise die Cessna 208 Caravan mit bis zu 14 Fallschirmspringern. Eine Prüfung zeigte, dass diese Flüge weder Sicherheitsbedenken noch unzulässige Lärmbelastungen verursachten.
Unterlagen öffentlich einsehbar
Die Antragsunterlagen liegen vom 23. Februar bis zum 23. März 2026 bei der Bezirksregierung Düsseldorf aus und sind hier zusätzlich online verfügbar. Einsichtnahmen im Luftverkehrsdezernat sind nach telefonischer Terminabsprache möglich (0211 475-2753).
Verfahren und Prognosen
Der VLP Grefrath-Niershorst ist derzeit nicht für Luftfahrzeuge über zwei Tonnen Höchstabflugmasse zugelassen. Nach luftrechtlicher und fachtechnischer Prüfung bestehen gegen die Durchführung der geplanten Flüge unter Einhaltung bestimmter Nebenbestimmungen keine Bedenken. Gutachterlich wurde auch der Fluglärm geprüft: Die Prognose zeigt, dass die gesetzlichen Lärmschutzbestimmungen eingehalten werden.
Die Bezirksregierung Düsseldorf beabsichtigt daher, den Betrieb künftig auf Grundlage der beantragten Änderungsgenehmigung nach § 6 LuftVG dauerhaft zu genehmigen.
Für Rückfragen steht die Pressestelle der Bezirksregierung Düsseldorf zur Verfügung: Montag bis Donnerstag 09:00–16:00 Uhr, Freitag 09:00–14:30 Uhr.