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Gemeinde hält Freibad-Bürgerbegehren für unzulässig
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Gemeinde hält Freibad-Bürgerbegehren für unzulässig

In Niederkrüchten setzen sich Anwohner schon länger für den Erhalt des Freibads ein - jetzt droht ihnen eine Niederlage.

Veröffentlicht: Dienstag, 08.02.2022 06:33

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Die Gemeindeverwaltung will das Bürgerbegehren für unzulässig erklären lassen. Sie beruft sich auf das Gutachten einer Anwaltskanzlei. Und die Juristen sagen: Das Bürgerbegehren hätte die wichtigsten Gründe nennen müssen, warum sich die Gemeinde gegen die Sanierung entschieden hat. Das fehle hier allerdings. Am Dienstagabend (08.02.) entscheidet der Rat. Währenddessen laufen noch zwei weitere Bürgerbegehren für das Freibad.

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